Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 215

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der einen Seite verständliche Forderungen einer Unternehmer-Interessenvertretung, andererseits untergraben sie nachhaltig die Sicherheitsstandards des österreichischen Gefahrgutrechtes und damit die allgemeine Verkehrssicherheit.

Die Aufweichung der bestehenden Sicherheitsstandards gerade im Gefahrguttrans­portbereich ist absolut kontraproduktiv. Ich darf daran erinnern, dass der TÜV im April dieses Jahres davor gewarnt hat, dass zu viele Gefahrguttransporte mit zum Teil ekla­tanten Mängeln auf unseren Straßen unterwegs sind. In diesem Zusammenhang gibt es einen Bericht der EU-Kommission, der für die Jahre 1997 bis 2002 in einem Ge­fahrguttransport-Kennzeichnungsbericht festhält, dass Österreich absoluter Spitzen­reiter bei Verstößen pro Kontrolle ist, nämlich 1,39 Verstöße pro Kontrolle. Im europäi­schen Durchschnitt sind es 0,26 Verstöße. Das heißt: Abgefahrene Reifen und zum Teil durchgerostete Bremsen kennzeichnen die Gefahrenpotentiale auf den Straßen.

Konkurrenz und Gewinnmaximierung unter den Spediteuren, schlecht gewartete Fahr­zeuge und überlastete Fernfahrer führen ohne zusätzliche Kontrollen zu jenem gefähr­lichen Mix, nämlich zu den rollenden Bomben auf unseren Landstraßen.

Meine geschätzten Damen und Herren, angesichts der möglichen Folgen der neuen Regelungen, welche die Regierungsparteien heute beschließen wollen, bleibt wohl nur der Appell, die Sicherheitsstandards für den Transport gefährlicher Güter doch, bitte, um etliches ernster zu nehmen, denn Gefahrguttransporte bergen bei Unfällen nicht nur ein hohes Risiko. Wenn nämlich diese rollenden Bomben in Unfälle verwickelt sind, sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch die Bevölkerung im Um­kreis des Unfallgeschehens.

Daher meine Schlussbemerkung: Die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sollte doch höher anzusetzen sein als die wirtschaftspolitische Lobby einiger Frächter. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Reg­ler. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.52.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Im Gegensatz zu meinem Vorredner muss ich feststellen, dass die gegenständliche Novelle die Sicherheit in keiner Weise beeinträchtigt.

Erstens ist diese Novelle unbedingt notwendig. Wir haben ja bekanntlich ein ganz mo­dernes Gefahrgutbeförderungsgesetz, das auf die wichtigen Gefahrgutbestimmungen im internationalen Recht verweist: auf das ADR, das RID, das ADN und die ICAO-Regeln. Und diese Regeln werden ununterbrochen verschärft. Alle zwei Jahre gibt es sozusagen einen Strich, und das, was neu erkannt wurde, muss dann umgesetzt wer­den. Das heißt, wenn wir heute das nicht beschließen, würden wir viele verschärfte Rechtsbestände im internationalen Gefahrgutbeförderungsrecht nicht übernehmen. Wir hätten außerdem Rechtsunsicherheit. Darum, bitte, muss dieses Gesetz beschlossen werden.

Zweitens gibt es in diesem Gesetz Sicherheitsverbesserungen und Aktualisierungen. Ich verweise zum Beispiel darauf, dass der öffentliche Sicherheitsdienst in Hinkunft auch Kontrollen in den Unternehmen durchführen kann, was ganz wesentlich ist, oder dass die Bundespolizei an der Vollziehung des Gesetzes mitzuwirken hat.

Die Weiterfahrt, die hier erwähnt worden ist, darf nur dann gestattet werden, wenn die Mängel die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Sonst, wenn mittlere oder schwe­re Mängel vorhanden sind und nicht behoben wurden, darf nicht weitergefahren wer­den.

 


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