Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 216

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Und drittens ist ein für die Wirtschaft sicherlich wesentlicher Punkt, dass wir nunmehr vom bisher undifferenzierten Strafrahmen zu einem geteilten Strafrahmen kommen. Es sind die Verstöße in schwerwiegende, mittlere und leichte Verstöße eingeteilt worden. 134 Tatbestände wurden hier aufgelistet und entsprechend zugeteilt. Und die Strafen reichen dann natürlich von einem geringeren Eurobetrag für leichte Verstöße bis zu wesentlich höheren Strafen für schwere Verstöße.

Bisher war es nämlich so, dass oft ganz undifferenziert gestraft worden ist, wenn etwa lediglich die Bezettelung nicht hundertprozentig gestimmt hat: die Farbe am Rand nicht exakt war oder die Größe um den einen oder anderen Zentimeter nicht gepasst hat. Diese Strafen sind immer additiv dazugekommen und haben de facto oft die Existenz der Unternehmungen gefährdet. Nunmehr ist es so, dass klar festgehalten wird, wo die Verkehrssicherheit tatsächlich schwer beeinträchtigt wird und wo es sich nur um ein leichtes Vergehen handelt. Die Exekutive kann dann wirklich viel gerechter strafen.

Ingesamt ist das Ganze ein erheblicher Fortschritt. Wie gesagt: Wir müssen die geän­derten Regelungen ohnedies übernehmen, weil wir damit das moderne internationale Gefahrgutrecht in das österreichische Recht rezipieren. Ich bin eigentlich ein bisschen enttäuscht darüber, dass die Opposition hier nicht zustimmen will. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.55


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Wunschredezeit. (Abg. Dr. Gabriela Moser – auf dem Weg zum Redner­pult –: Es wird kürzer! Drei Minuten!) 3 Minuten. – Bitte.

 


19.55.32

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner war enttäuscht; bei uns Grünen ist klar, dass Sicherheit einfach vorgeht. Sie haben ja ganz Recht: Es wer­den einerseits UN-, also internationale Vorgaben, andererseits EU-, also europäische Vorgaben umgesetzt, und das bringt sicher einiges an Verbesserungen. Andererseits werden aber gewisse, jetzt strengere Strafbestimmungen wieder aufgeweicht. Insofern ist durchaus eine etwas frächterfreundliche Handschrift in dieser Regierungsvorlage zu sehen.

Mich macht es halt etwas stutzig, wenn die Länder den Konsultationsmechanismus auslösen. Das ist für mich schon ein Warnsignal, dass die Rechtsprechung vielleicht in die falsche Richtung geht und dass wir doch stärkere Regelungen brauchen, die diese Standards im Frachtverkehr wirklich massiv ausbauen und verbessern – wir haben es schon gehört –, nämlich zugunsten der LKW-Lenker selber, zugunsten der Frächter, die ja dann weniger Unfälle zu befürchten haben, also ihr Gut sicher ans Ziel bekom­men, zugunsten vor allem der allgemeinen VerkehrsteilnehmerInnen und nicht zuletzt auch zugunsten der Bevölkerung, die im Umfeld des Verkehrs lebt und die ja auch eventuell durch Gütertransporte – wenn es Gefahrgüter in größerem Umfang sind – wirklich beeinträchtigt werden kann.

Deshalb sind wir lieber auf der vorsichtigen Seite und lehnen diese Regierungsvorlage als unzulänglich ab. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Eder.)

19.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.57.16

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Steier, es ist schon eigenartig, dass Sie das umdrehen. Wir sind in


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