Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 217

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dieser Frage Sicherheitspartei, und zwar auch beim Gefahrgut. Und bei dieser Novel­lierung ist die Sicherheit ein wesentlicher Bestandteil. Wenn ich mir anschaue, wie viele Punkte da drinnen sind, so werden nicht nur die Strafen erhöht, sondern es erfol­gen auch die Anpassung der Gefahrgutkontrolle an die EU-Richtlinie und die Einteilung in drei Gefahrenkategorien. Es ist eine Vielzahl an Maßnahmen in diesem Gesetzent­wurf enthalten, die so weiterhin die Sicherheit hochhalten und verbessern. Ich denke nur an Abstellbereiche und Fahrzeugdepots, die gesichert und gut beleuchtet sein müssen. Unbefugten ist der Zutritt verboten. Es gibt einen Sicherungsplan. Das Perso­nal muss sich identifizieren können. Außerdem gibt es ein Verzeichnis der österrei­chisch geschulten Gefahrgutlenker.

Ich bin direkt dankbar, dass Frau Abgeordnete Moser das in gewissen Bereichen er­kannt hat. Dass sie natürlich gerade da kritisch ist, ist legitim. Ich habe aber trotzdem gehört, dass Sie da ähnlicher Meinung sind wie ich. – Danke. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Binder-Maier. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.58.00

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wittauer, es geht nicht darum, ein Gesetz oder eine Vorlage umzudrehen, sondern es geht darum, dass Regelungen eingehalten wer­den. Das vorliegende Bundesgesetz wird den internationalen Vorschriften angepasst. Positiv, das streiche ich hier hervor, ist dabei, dass im Sinne der Unfallvermeidung Meldungen betreffend Gefahrguttransporte an den Verkehrsminister vorgesehen sind.

Negativ an diesem Gesetz und an dieser Vorlage ist aber, dass es zu einer weiteren Liberalisierung ganz im Sinne der Frächter kommt. Dadurch ergeben sich wesentliche Nachteile in diesem Bereich, insbesondere für die Arbeitnehmer, die vor allem mit erhöhten Haftungen konfrontiert werden.

Grundsätzlich ist diese Novelle ein Kniefall vor der Wirtschaft. Kollege Steier hat es schon erwähnt, es gibt schon lange einen Forderungskatalog. Drei Forderungen der Wirtschaftskammer sind umgesetzt worden, nämlich erstens keine ungebührlich langen Transportunterbrechungen bei Kontrollen. Trotz Mängeln kann weitergefahren werden. Zweitens die Einführung eines Strafzettels, das bedeutet eine Herabsetzung der Geld­strafe. Und drittens der Entfall der Strafen für Zulassungsbesitzer.

Allein diese drei Punkte, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen und Regeln, die sicherlich nicht dazu dienen, die Sicherheit und die Kontrolle bei der Gefahrgutbeförde­rung zu heben. Noch dazu belegt der Bericht der EU-Kommission, dass es in Öster­reich überdurchschnittlich viele Verstöße bei Gefahrgut gibt.

Zusammengefasst sei gesagt: Uns sind die Sicherheit und die Kontrolle sehr wichtig. Es geht um Menschen, es geht um Verkehrsteilnehmer und in letzter Konsequenz vor allen Dingen auch um die Einsatzkräfte, die heute schon immer wieder hervorgehoben worden sind, wenn es zu Unfällen kommt.

Dieses Gesetz untergräbt nachhaltig die Sicherheitsmaßnahmen des österreichischen Gefahrengutrechts und damit die allgemeine Verkehrssicherheit, und deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Wattaul. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


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