20.01
Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich sehe das nicht so: Das Gesetz ist angesichts der Bedrohungen durch den Terrorismus extrem verschärft worden.
Es wird in Zukunft für die Unternehmer zu Mehrkosten kommen. Folgendes ist für den Fahrer gut: Jetzt steht im Gesetz, dass sich der Fahrer darauf verlassen kann, was ihm der Verlader mitgegeben hat; das war früher nicht so. Das ist positiv für den Fahrer.
Ich glaube auch, dass der Strafrahmen geändert werden hat müssen, weil die Mindeststrafe in der Höhe von 10 000 S bei einem kleinen Delikt einfach zu hoch war. Ich nenne ein Beispiel dazu: Wenn auf einem Feuerlöscher kein Ablaufdatum gestanden ist, dann hat der Unternehmer 10 000 S Strafe zahlen müssen und der Fahrer 1 000 S. Ich glaube, das war nicht angemessen. Jetzt gibt es eine praktikable Lösung.
Noch eine Bemerkung zu der EU-Statistik:
Herr Kollege, man muss natürlich auch dazusagen, dass wir in Österreich sehr
viel Grenzgebiet haben und dass sehr viele Frächter aus den Ostländern kommen.
Natürlich werden die Kontrollen in Österreich gemacht und dann auch Österreich
zugerechnet. Man muss sich die Statistik genauer anschauen, ob das
österreichische oder ausländische Frächter waren, die in Österreich
kontrolliert wurden. So einfach kann man sich das also nicht machen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1106 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wer dem Gesetz auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf wird auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1001 d.B.): Satzung der Internationalen Fernmeldeunion
und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch
die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die
Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur
Änderung der Satzung und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion
(Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten (1107 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Ihre Wunschredezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
20.04
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Bei diesem Staatsvertrag handelt es sich um eine Anpassung bei technischen Modalitäten. Betroffen davon sind die Aufgaben der Inter-