Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 221

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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Eder. Seine Wunschredezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


20.10.00

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, mitteilen zu können, dass wir dem Unfalluntersuchungsgesetz heute zustimmen können und dass damit auch die Zwei-Drittel-Mehrheit gesichert ist.

Dabei möchte ich aber betonen, dass wir ursprünglich mit dem Entwurf, so wie er uns vorgelegen ist, nicht einverstanden waren. Wir haben dann eine Reihe von Punkten in dieses Gesetz hineinverhandeln können, die für uns sehr wichtig waren, wie zum Bei­spiel, dass es zu keiner parallelen Ermittlung von Untersuchungsstelle und Staatsan­waltschaft kommt und damit Doppelgleisigkeiten vermieden werden, dass es einen ver­besserten Rechtsschutz für die jeweiligen Beschuldigten gibt, dass die Untersuchungs­befugnisse der Unfalluntersuchungsstelle klargestellt wurden, dass in einer vorzeitigen Vorwegnahme einige Bestimmungen der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit be­reits umgesetzt werden konnten und – meine sehr geehrten Damen und Herren, das war uns nach den vielen Unfällen der letzten Zeit ein besonderes Anliegen – dass auch Seilbahnunfälle durch die unabhängige Unfalluntersuchungsstelle in Hinkunft unter­sucht werden können. Das ist auch ein Signal des Tourismuslandes Österreich. Touris­ten sollen sich auf Österreichs Seilbahnen sicher und wohl fühlen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesen Tagesordnungspunkten werden auch noch zwei Anträge verhandelt. Das eine ist ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend Einführung eines umfangreichen Prüfvorganges beziehungsweise Installierung eines Bundesamtes für Güterverkehr, der schon sehr lange im Verkehrs­ausschuss gelegen ist.

Dabei ging es darum, nicht ein weiteres Amt zu installieren, sondern darum, dass man das neue Amt für Güterverkehr zwar als neue Behörde gründet, letztendlich aber per­sonalmäßig auf Organisationen zurückgreift, die es jetzt auch schon gibt und die bisher mit den Agenden des Güterverkehrsweges bis hin zur Kontrolle auf der Straße betraut waren. Dies sind derzeit rund 20 verschiedene Bundes- und Landesbehörden, die nicht miteinander korrespondieren, und dadurch ist auch eine umfassende Kontrolle von LKWs auf Autobahnen und Straßen nicht sichergestellt.

Wir haben schon einmal angemerkt, dass es in Deutschland, wo es dieses Amt gibt, effizientere Kontrollen gibt und Frächter, die sich nicht an die Spielregeln, an die Ge­setze halten, leichter gefunden werden können als in Österreich. Vielleicht werden wir später noch einmal über diese Dinge diskutieren und einen weiteren Antrag einbringen können, auch wenn dieser heute hier abgelehnt wird.

Völlig unverständlich ist mir auch die Vorgangsweise bei einem weiteren Antrag, der schon sehr lange im Parlament liegt und zu dem es schon unter Verkehrsministerin Forstinger ein Hearing gegeben hat. Dieser Antrag beschäftigt sich mit der Einführung rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Griffigkeit von Fahrbahnen. Das ist zum Beispiel in Bayern, aber auch in anderen Bundesländern Deutschlands möglich. Das hat vor allem den Vorteil, dass sich die Autofahrer darauf verlassen können, dass bei be­stimmten Straßenverhältnissen wie Nässe oder Glätte die Straße eine entsprechende Griffigkeit hat. Das lässt sich mittels Normen festlegen.

In Österreich ist es aber leider so, dass sich die Kalklobby durchsetzt und Asphalt in erster Linie mit Kalkstein vermischt wird und daher die Straßenoberflächen nicht die Griffigkeit haben, die sie hätten, wenn sie mit Hartstein vermischt werden würden. Das ist schade. Das hat man auch bei den Semmering-Tunnelausfahrten, als der Semme-


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