Das werden wir tun. Sie wird unabhängig sein. Sie wird weisungsgebunden sein. Sie wird von unseren besten Experten besetzt werden. Ich bin überzeugt, dass dann auch in diesem Bereich Objektivität herrschen wird und wir damit auch einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn erzielen werden.
In diesem Sinne glaube ich wirklich sagen zu können, dass wir heute ein gutes Verkehrssicherheitspaket beschließen, das uns dem Ziel näher bringen wird, bis zum Jahre 2010 die Zahl der Unfälle, vor allem die Zahl der tödlichen Unfälle im österreichischen Verkehr zu halbieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr kommt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.32
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Unfalluntersuchungsgesetz ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms des Verkehrsministers Gorbach. Ich begrüße es, dass zwar mit langen Verhandlungen, aber dennoch mit Übereinstimmung aller Parteien der Beschluss im Ausschuss erfolgt ist, dass eine Unfalluntersuchungsstelle eingerichtet wird, eine Organisationseinheit im BMVIT, die sich in erster Linie mit Unfallforschung und mit Unfallprävention beschäftigen wird. Bei den Untersuchungen von Unfällen soll nicht so vorgegangen werden, dass man nach Schuldigkeiten sucht, das machen andere Stellen, sondern es sollen Hintergründe erforscht werden, Verbesserungen aufgezeigt werden und im Endeffekt Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen gegeben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist sicher ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich. Wir müssen sicher noch mehr Maßnahmen zur Verkehrssicherheit setzen, aber sie müssen auch sinnvoll sein. Den Vorschlag, einen rechtsverbindlichen Grenzwert für die Griffigkeit von Fahrbahnen zu erstellen, diese Verkehrssicherheitsmaßnahme lehnen wir ab. Das tun wir, Herr Kollege Eder, nicht deshalb, weil wir die Thematik nicht für wichtig halten, sondern deswegen, weil das BMVIT bereits sehr sorgfältig mit dieser Thematik umgeht. Tatsache ist nämlich, dass bei bestehenden Fahrbahndecken laufend Messungen durchgeführt werden, dass es da Grenzwerte gibt, die im internationalen Gleichklang stehen und jeweils nach dem Stand der Technik neu festgesetzt werden. Bei den neuen Fahrbahnen gibt es einen verbindlichen Grenzwert, einen Mindestgrenzwert für die Griffigkeit, insbesondere bei der Abnahme und bei der Gewährleistung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Maßnahmen für die Verkehrssicherheit müssen auch in Zukunft oberste Priorität haben, und die schwarz-orange Regierung unter Vizekanzler Gorbach als Verkehrsminister ist eine Garantie dafür, dass der konsequente Weg der Politik für Verkehrssicherheit fortgesetzt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Darüber können wir streiten!)
20.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Wunschredezeit: bis zu 2 Minuten. – Bitte.
20.35
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Bundesminister! Mit dem vorliegenden Unfalluntersuchungsgesetz wird dem Bedürfnis von Schutz und Sicherheit aller Bürger in allen Lebenslagen, ob Beruf oder Freizeit, Rechnung getragen.