Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 232

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stellt sie das gemeinsame Erbe der Menschheit dar und sollte zum Nutzen gegenwär­tiger und künftiger Generationen anerkannt und bekräftigt werden.“ – Das, meine Da­men und Herren, sollten wir uns immer wieder in Erinnerung rufen, wenn es um diese Debatte geht! (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Es muss also zulässig sein, dass Staaten die eigene Kulturpolitik definieren und durch geeignete Regelungen und Fördermaßnahmen umsetzen. Es muss zulässig sein, dass Rahmenbedingungen für die künstlerische Arbeit geschaffen werden, und es muss zulässig sein, dass beispielsweise eine nationale Förderung von einheimischen Musik- oder Filmproduktionen weiterhin möglich ist. Es geht also um die Sicherstellung ausrei­chender kulturpolitischer Gestaltungsspielräume der einzelnen Mitgliedstaaten für öf­fentliche beziehungsweise mit öffentlichen Mitteln geförderte kulturelle Einrichtungen.

Da es seitens der Bundesregierung kaum Initiativen gab, all diese Fragen öffentlich zu diskutieren, und auch der Nationalrat und wir im Parlament nicht wirklich informiert wur­den, haben wir diesen Antrag eingebracht, um ein Zeichen auch von Seiten des Parla­ments zu setzen. Wir haben Forderungen formuliert, um die kulturpolitischen Gestal­tungsspielräume auf nationaler und regionaler Ebene weiterhin zu erhalten. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, sich aktiv an der Erarbeitung dieses UNESCO-Abkommens zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass es zu einem zeitgerechten Ab­schluss kommt.

Wir würden uns wünschen, dass sich die Bundesregierung verstärkt im Rahmen der EU und auch auf bilateraler Ebene einsetzt und politische Überzeugungsarbeit leistet, und zwar dort, wo es noch notwendig ist, damit es zu einer raschen Ratifikation kommt. Und wir erwarten den verstärkten Einsatz der Bundesregierung auch bei künftigen WTO- und GATS-Verhandlungen, denn nur so, meine Damen und Herren, kann die Vielfalt unserer Kulturlandschaft weiterhin bestehen bleiben.

Ich freue mich, dass vom Parlament ein so starkes und eindeutiges Signal kommt, wenn wir heute diesen Entschließungsantrag beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Par­tik-Pablé zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.51.49

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde meine Wunschredezeit nicht ausnützen, das verspreche ich Ihnen jetzt schon, weil wir alle heute schon ein bisschen ermüdet sind. Ich möchte nur ein paar Worte zu diesem Übereinkommen sagen.

Derjenige, der sich vielleicht nur oberflächlich mit dem Anliegen der UNESCO beschäf­tigt, wird natürlich sagen: Kulturelle Vielfalt, no na, warum nicht? Ist die überhaupt ge­fährdet, besteht überhaupt die Gefahr, dass es keine kulturelle Individualität der einzel­nen Mitgliedsländer mehr gibt? – Tatsächlich besteht sehr wohl die Gefahr, dass diese kulturelle Vielfalt gefährdet ist.

Wenn man sich die Broschüre anschaut, die die UNESCO in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt herausgegeben hat (die Rednerin hält die Broschüre „Culture for sale?“ in die Höhe), dann liest man darin einiges, was wirklich Besorgnis erregend ist, beispielsweise: Neuseeland hat sämtliche audiovisuellen Dienstleistungen in das GATS eingebracht und daher überhaupt keine Möglichkeiten mehr, den Zugang ein­zuschränken, sondern alle WTO-Mitglieder haben nun einen uneingeschränkten Markt­zugang, was diese Dienstleistungen betrifft. Dies führt beispielsweise dazu, dass es in


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