persönlich Schuldige ermittelt wurde. Gerade für künftige Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen ist das wichtig. Ich möchte anmerken, dass das Urteil von Kaprun auf Grund dieser Rechtslage vielleicht anders gelautet hätte, die Basis wäre zumindest eine andere. Es wäre möglich gewesen, sich noch auf ein anderes Gesetz zu beziehen.
Das zweite für mich sehr wichtige Anwendungsgebiet in diesem Gesetz ist, dass es auch den Bereich der medizinischen Kunstfehler beinhaltet. Künftig kann nicht mehr nur der behandelnde Arzt zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch der Spitalserhalter. Auch das ist in meinen Augen ein Fortschritt.
Die dritte wichtige Anwendung betrifft die Baubranche, was zu begrüßen ist, weil gerade die in dieser Branche oft vorkommende Form des Sozialbetruges mit diesem Instrument hoffentlich etwas zurückgedrängt wird. Ich möchte aber schon betonen, dass deshalb die anderen noch ausstehenden Gesetzesvorhaben, wie zum Beispiel Beschlüsse gegen das Schwarzunternehmertum zu fassen, was von den Gewerkschaften und auch von uns hier immer wieder gefordert wird, nicht obsolet sind.
Gewundert hat mich die wirklich eher vernichtende Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltkammertages, die besagt:
„Der Entwurf würde ohne inhaltliche Begründung in der Sache eine tiefgreifende Änderung der dogmatischen Grundstrukturen des österreichischen (Straf-)Rechtsystems bewirken und die Balance des bestehenden ausdifferenzierten österreichischen Sanktions- und Präventionsrechts stören, ohne einen Beitrag zur inhaltlichen Weiterentwicklung/Verbesserung dieses Rechtsystems zu leisten.“
So die Stellungnahme des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages. (Abg. Neudeck: Was heißt das? – Das
ist ja positiv!)
Ich glaube, da liegt die Rechtsanwaltskammer falsch (Abg. Neudeck: Können Sie den Satz kurz inhaltlich erklären? Ich habe ihn nicht verstanden – Sie auch nicht!), und ich glaube auch, dass manche Kreise in der Wirtschaft falsch liegen, wenn sie grundsätzlich gegen ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz agieren oder agiert haben, es in Wirklichkeit teilweise in Bausch und Bogen abgelehnt und auch dagegen lobbyiert haben. Auch das muss gesagt werden.
Frau Kollegin Fekter, nun komme ich zu den Punkten, warum wir dieser Vorlage nicht zustimmen können. Es wurde schon von Dr. Jarolim ausgeführt, dass die Geldbuße mit einem Tagsatz von 10 000 € begrenzt ist. – Das ist das eine. Das war in der ursprünglichen Regierungsvorlage nicht enthalten. Dass diese Höchstgrenze nun verankert ist, ist in unseren Augen ein Wermutstropfen. So sehen wir das.
Ein weiterer Wermutstropfen in meinen Augen ist – und das müsste Sie von der FPÖ auch interessieren –, dass der Opferschutz nicht so ernst genommen wurde, wie wir es gerne gehabt hätten. Es ist nämlich so, dass die Geldbußen, die Geldleistungen nicht zweckgebunden den Opfern zugute kommen, sondern höchstwahrscheinlich ins Budget fließen und das Budget auffetten. (Abg. Dr. Fekter: Schadenersatz ist Strafe!) Es wäre schön gewesen, wenn es den Opfern zugute gekommen wäre, in welcher Form auch immer. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) – Trotzdem könnte man einen Fonds schaffen, um die Opfer auch schadlos zu halten.
Grundsätzlich möchte ich Ihnen, Frau
Ministerin, Folgendes sagen: Wir sind froh, dass der erste Schritt getan ist.
Es ist ja eine Evaluierung geplant. Nach vier Jahren soll noch einmal überprüft
werden. Insofern hoffen wir, dass die eine oder andere Verbesserung in der
Zukunft noch gemacht werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
21.38