Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 245

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Fauland zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.38.27

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn ich jetzt ganz kurz das Revue passieren lasse, was Kollegin Wurm im Großteil ihrer Rede ausgezeichnet dargelegt hat (Abg. Neudeck: Das war bei ihr schon schwer genug!), dann, muss ich sagen, ist es für mich umso unverständlicher, dass die Sozialdemokratie, aus welchen Gründen auch immer, diesem Gesetz eher ablehnend gegenüber steht, wobei ich ja eine gewisse Unruhe innerhalb des SPÖ-Klubs orte. Würde ich nämlich jetzt die Posi­tiva und die Negativa in der Rede der Kollegin Wurm abwägen, dann hätte ich gesagt, die Positiva überwiegen. Aber sei es, wie es sei.

Mit diesem Gesetz beschreiten wir auch in Österreich ein Neuland, das uns auf Grund der internationalen Vereinbarungen und auch der internationalen Verpflichtungen, aber auch des Druckes auferlegt worden ist.

Die Frau Bundesministerin hat im Ausschuss schon angemerkt, dass es natürlich ein Kompromiss war, was vor allem die Deckelung der Sanktionen betrifft, wobei ich aber aus unserer Beurteilung heraus sagen möchte, dass auf Grund der in Aussicht gestell­ten Evaluierung in vier Jahren Änderungen erfolgen könnten, sollten wirklich die Be­fürchtungen Realität werden, dass es den Firmen zu wenig ist und sie das in Kauf neh­men. Aber grundsätzlich sollte der Sinn des Ganzen eine präventive Maßnahme sein, eine Repressalie für Firmen, die Möglichkeit, dass eine Firma strafrechtlich verurteilt werden kann, sollte etwas nicht ganz in Ordnung gewesen sein.

Wenn man nämlich den Kaprun-Prozess ein bisschen Revue passieren lässt, ist fest­zustellen, dass dort Geschäftsführer, stellvertretende Geschäftsführer als die Sünden­böcke vor die Justiz gestellt wurden. Es gab aber auf Grund der damaligen Rechtslage keine Möglichkeit, die Betriebe und die Firmen, die trotz allem mindestens mitverant­wortlich, wenn nicht hauptverantwortlich waren, strafrechtlich zu belangen.

Mit diesem neuen Gesetz besteht nun diese Möglichkeit. Deswegen ist es aus unserer Sicht eine wesentliche Besserstellung, auch was die betroffenen Leute betrifft, die als Geschädigte sonst nur die Möglichkeit haben, auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz­forderungen zu stellen, während der Ruf der Firmen unbeschädigt bleibt.

Das ist der zentrale Punkt. Eine strafrechtliche Verurteilung wird auch auf dem interna­tionalen Markt, auch was den Ruf einer Firma betrifft, ganz anders eingestuft als eine zivilrechtliche Verurteilung, wo man sich möglicherweise sogar noch außergerichtlich einigt und Summen unter dem Tisch fließen, weil es zu keiner präsenten Verurteilung vor einem Strafrichter kommt.

Unter diesem Blickwinkel glaube ich, dass dieses Gesetz gelungen ist. Ich weiß, dass wir die Befürchtungen des Kollegen Jarolim hier jetzt nicht ausräumen können, aber er kann sich im Rahmen der Evaluierung wieder zu Wort melden und dann vielleicht Ver­besserungsvorschläge vorbringen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

21.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Bundesministerin Mag. Gastinger zu Wort gemeldet. – Frau Bundesministerin, Sie sind am Wort.

 


21.41.47

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, wir sollten uns


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