dessen bewusst sein, dass dies heute eine historische Stunde für die Justiz ist. Wir haben nämlich, wenn der hohe Nationalrat dieses Verbandsverantwortlichkeitsgesetz beschließen wird, ein völlig neues Rechtssystem im Bereich der Justiz, denn das ist etwas, was es jetzt zum ersten Mal in dieser Republik gibt, nämlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Wie Herr Abgeordneter Fauland schon ganz
richtig ausgeführt hat, geht es hier viel mehr auch um Generalprävention, und
wir erwarten uns aus Sicht des Justizministeriums sehr viel davon, also nicht sehr viele Fälle, die
strafanhängig werden, aber doch sehr vieles, das sich im Bereich der Betriebe
verbessern wird.
Im Hinblick auf
die Ausführungen insbesondere des Herrn Dr. Jarolim möchte ich erwähnen,
dass morgen eine Wirtschaftszeitung eben einen Artikel veröffentlichen wird,
den ich aus dem Internet ausgedruckt habe. Darin steht ausdrücklich: Wem der
Konsumentenschutz am Herzen liegt – der liegt mir am Herzen; also den
Konsumenten, der Arbeiterkammer, mir und auch meinem Amtsvorgänger –, der
werde bei diesem Gesetz applaudieren. (Abg. Dr. Jarolim: Diesen
Artikel kann man streichen!)
Das passt schon,
aber dieser Artikel sagt, dass das jetzt sicherlich ein Gesetz ist, das
natürlich auch von der Wirtschaft entsprechend angenommen wird. Wichtig ist in
diesem Zusammenhang auch, dass wir uns in Österreich dafür entschieden haben,
dass wir den gesamten Strafrechtskatalog jetzt auch für die strafrechtliche
Verantwortlichkeit juristischer Personen heranziehen. Ich glaube, dass das ein
sehr guter, ein wichtiger und auch ein richtiger Schritt war.
Ich erwarte mir
auch sehr viel von der Evaluierung, und ich halte es für sehr sinnvoll, dass es
hier einen Entschließungsantrag des Nationalrates geben wird, weil ich glaube,
dass wir uns auf dieses neue System in weiterer Folge werden einstellen müssen.
Ich meine, dass
dies heute wirklich eine historische Stunde ist. Zumindest für uns aus dem
Justizbereich kann ich das auf alle Fälle feststellen. – Danke vielmals. (Beifall
bei den Freiheitlichen, der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
21.44
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu
Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult
begebenden Abg. Dr. Wittmann –: Peter, kannst du das richtig stellen,
was Kollegin Fekter gesagt hat!)
21.44
Abgeordneter
Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Einige
Wortmeldungen sind mir nicht ganz erklärlich. (Abg. Neudeck: Vor
allem Ihre eigenen!) Ich glaube, dass das Gesetz, das hier vorliegt,
durchaus ein Gesetz ist, das an sich äußerst notwendig ist, aber leider hat man
wieder auf halbem Weg kehrtgemacht. (Abg. Neudeck: Vor allem Sie, Sie
stimmen nicht zu! Sie haben auf halbem Wege kehrtgemacht!)
Ich verstehe nicht, warum es wieder gelungen ist, einen Kniefall vor der Industrie zu machen, der wirklich nicht notwendig gewesen wäre, denn die Beschränkung des Tagsatzes auf 10 000 € ist eine Bevorzugung genau jener, die man eigentlich generalpräventiv abschrecken sollte. Manche dieser Strafen können die aus der Portokasse bezahlen. Ich verstehe nicht, wie die Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe hier auf ÖVP-Seite dem überhaupt zustimmen können, tragen diese doch die volle Wucht eines umsatz- beziehungsweise gewinnbeteiligten Sanktionensystems.
Anders ist es bei der Industrie, die wirklich abgeschreckt werden soll, weil dort, wenn es zu Straftaten kommt und Schaden entsteht, wirklich große Schäden zu erwarten