Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 246

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dessen bewusst sein, dass dies heute eine historische Stunde für die Justiz ist. Wir haben nämlich, wenn der hohe Nationalrat dieses Verbandsverantwortlichkeitsgesetz beschließen wird, ein völlig neues Rechtssystem im Bereich der Justiz, denn das ist etwas, was es jetzt zum ersten Mal in dieser Republik gibt, nämlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Wie Herr Abgeordneter Fauland schon ganz richtig ausgeführt hat, geht es hier viel mehr auch um Generalprävention, und wir erwarten uns aus Sicht des Justizministe­riums sehr viel davon, also nicht sehr viele Fälle, die strafanhängig werden, aber doch sehr vieles, das sich im Bereich der Betriebe verbessern wird.

Im Hinblick auf die Ausführungen insbesondere des Herrn Dr. Jarolim möchte ich er­wähnen, dass morgen eine Wirtschaftszeitung eben einen Artikel veröffentlichen wird, den ich aus dem Internet ausgedruckt habe. Darin steht ausdrücklich: Wem der Kon­sumentenschutz am Herzen liegt – der liegt mir am Herzen; also den Konsumenten, der Arbeiterkammer, mir und auch meinem Amtsvorgänger –, der werde bei diesem Gesetz applaudieren. (Abg. Dr. Jarolim: Diesen Artikel kann man streichen!)

Das passt schon, aber dieser Artikel sagt, dass das jetzt sicherlich ein Gesetz ist, das natürlich auch von der Wirtschaft entsprechend angenommen wird. Wichtig ist in die­sem Zusammenhang auch, dass wir uns in Österreich dafür entschieden haben, dass wir den gesamten Strafrechtskatalog jetzt auch für die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen heranziehen. Ich glaube, dass das ein sehr guter, ein wichtiger und auch ein richtiger Schritt war.

Ich erwarte mir auch sehr viel von der Evaluierung, und ich halte es für sehr sinnvoll, dass es hier einen Entschließungsantrag des Nationalrates geben wird, weil ich glau­be, dass wir uns auf dieses neue System in weiterer Folge werden einstellen müssen.

Ich meine, dass dies heute wirklich eine historische Stunde ist. Zumindest für uns aus dem Justizbereich kann ich das auf alle Fälle feststellen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

21.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim in Rich­tung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Wittmann –: Peter, kannst du das richtig stellen, was Kollegin Fekter gesagt hat!)

 


21.44.08

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Einige Wortmeldungen sind mir nicht ganz erklärlich. (Abg. Neudeck: Vor allem Ihre eigenen!) Ich glaube, dass das Gesetz, das hier vor­liegt, durchaus ein Gesetz ist, das an sich äußerst notwendig ist, aber leider hat man wieder auf halbem Weg kehrtgemacht. (Abg. Neudeck: Vor allem Sie, Sie stimmen nicht zu! Sie haben auf halbem Wege kehrtgemacht!)

Ich verstehe nicht, warum es wieder gelungen ist, einen Kniefall vor der Industrie zu machen, der wirklich nicht notwendig gewesen wäre, denn die Beschränkung des Tag­satzes auf 10 000 € ist eine Bevorzugung genau jener, die man eigentlich general­präventiv abschrecken sollte. Manche dieser Strafen können die aus der Portokasse bezahlen. Ich verstehe nicht, wie die Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe hier auf ÖVP-Seite dem überhaupt zustimmen können, tragen diese doch die volle Wucht eines umsatz- beziehungsweise gewinnbeteiligten Sanktionensystems.

Anders ist es bei der Industrie, die wirklich abgeschreckt werden soll, weil dort, wenn es zu Straftaten kommt und Schaden entsteht, wirklich große Schäden zu erwarten


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