Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 247

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sind. (Abg. Dr. Fekter: Schadenersatz ist davon unabhängig!) Beim Betrieb von Raffi­nerien, von Kraftwerken oder anderen Dingen kann doch wesentlich mehr passieren als bei einem Hotelbetrieb! Dort riegelt man ab? – Das ist genau der falsche Gedanke im Hinblick auf Generalprävention, Frau Bundesministerin! Das ist das Gegenteil von Generalprävention, weil ich jenen einen Vorteil verschaffe, die wirklich Schädigungen herbeiführen können.

Das ist der falsche Ansatz. Das ist grundsätzlich falsch und ein Kniefall vor der Indust­rie, der die Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe gerade in Ihren Reihen maßgeblich benachteiligt. Ich wundere mich, dass man da zustimmen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich frage mich wirklich, warum man die Industriebetriebe in diesen Fällen bevorzugt, die wirklich die Schadensverursacher Nummer eins sind, und letztendlich hier eine Abriegelung stattfindet. Völlig unverständlich!

Zweite Geschichte: Noch unverständlicher ist, dass man keinen Sanktionenkatalog ein­geführt hat, dass man sich ausschließlich auf eine Geldbuße festgelegt hat, statt dass man auch Betriebsverbote aussprechen kann.

Ein Beispiel: Wenn einer eine Mülldeponie in der Mitterndorfer Senke betreibt, dort eine ganze Landschaft ökologisch verunreinigt und Riesenschaden hervorruft, wird der Schadenersatz bei der Firma angemeldet. Im selben Augenblick gründet der Betreiber eine neue Firma und macht mit der dasselbe weiterhin.

Liebe Abgeordnetenkollegen, das ist der falsche Ansatz! Man müsste auch ein Be­triebsverbot aussprechen können, damit eine weitere Schädigung verhindert werden kann.

Es ist ganz einfach ein Gesetz, das auf halbem Weg stehen geblieben und deswegen schlecht ist. Daher können wir nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.47.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es kam in den letzten Jahren nicht so oft vor – es kommt schon vor, aber nicht im Justiz­bereich –, dass die Grünen mit der SPÖ nicht einer Meinung sind.

Ich möchte für die Grünen hier feststellen – und da haben vielleicht die SPÖler nicht so ein langfristiges Gedächtnis –, dass die Verantwortlichkeit juristischer Personen, wie wir das früher genannt haben, ein Anliegen ist, das die Opposition viele Jahre verfolgt hat.

Ich bin – im Gegensatz zum Obmann des Verfassungsausschusses – froh darüber, dass es am Tag, nachdem es in Kaprun in zweiter Instanz lauter Freisprüche gegeben hat – das ist eine Koinzidenz, dass wir das gerade heute verhandeln –, dieses Ver­bandsverantwortlichkeitsgesetz jetzt in Österreich geben wird. (Abg. Dr. Jarolim: Nicht in der Ausprägung!) – Lieber Kollege Jarolim! Ich habe den Diskussionsprozess noch ziemlich gut vor Augen, in den Ohren und im Kopf, den es um diese Regelung gege­ben hat.

Wir könnten nämlich heute – das sage ich nicht jetzt in Verteidigung der Frau Bundes­ministerin, die kann gar nichts dafür, denn das war lang vor ihrer Zeit – auch Systeme haben, wie andere Länder sie kennen, wo das alles im Verwaltungsstrafrecht abge­handelt wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite