Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 248

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Österreich hat sich unter anderem auch unter dem Druck der Opposition dafür ent­schieden, das Sanktionen-Instrumentarium in der vorliegenden Form zu gestalten. Und ich bin froh, dass wir zu dieser Regierungsvorlage im Nationalrat gekommen sind. (Abg. Dr. Jarolim: EU-Recht!) – Das EU-Recht schreibt eben nicht strafrechtliches Instrumentarium vor, sondern lässt ziemlich viel Spielraum.

Ich komme mir jetzt überhaupt ein bisschen komisch vor, wenn ich hier bestimmte sachliche Argumente vorbringen muss, um Ihnen zu zeigen, was der wirklich wesent­liche Kritikpunkt an diesem ganzen Gesetz ist und warum ich in zweiter Lesung auch einen Abänderungsantrag einbringe, was – und jetzt muss ich die Frau Bundesministe­rin direkt ansprechen –: Das ist quasi jetzt Ihr Verschulden, wenn ich das so juristisch unpräzis sagen darf!

Frau Ministerin, hätten wir nämlich heute die Möglichkeit, die Regierungsvorlage, so wie sie dem Nationalrat zugeleitet wurde, zu beschließen, gäbe es unter Umständen – da hätte man vielleicht auch noch mit der SPÖ geredet – eine einstimmige Beschluss­fassung. Aber nein, zwischen Regierungsvorlage und zweiter Lesung im Nationalrat, nämlich in der Sitzung des Justizausschusses vorige Woche – das klingt immer so blöd mit dem Kniefall, Frauen sollten prinzipiell nicht auf die Knie fallen, aber nur im Symbo­lischen (Beifall bei den Grünen) –, gab es diesen Kniefall, Frau Bundesministerin, vor der Industrie und vor der Wirtschaft, wenn es um diese Höchstgrenzen geht. (Zwi­schenrufe.) – Sie versteht mich schon richtig! Sie weiß genau, was ich meine!

Es ist überhaupt alles skurril: Dr. Böhmdorfer hat, als er noch Minister war, heftigen Widerstand gegen diese Höchstgrenzen geleistet. Und ich weiß nicht, wie sich die Ent­scheidungsfindung im Weiteren zwischen Einlangen hier bis zum jetzigen Zeitpunkt letztlich gestaltet hat. Aber jedenfalls enthält das, was jetzt zur Beschlussfassung vor­liegt, einige Punkte, die man anders beziehungsweise noch optimaler gestalten können hätte.

Ich kann nur die Kollegen auf der linken Seite auffordern, das in Betracht zu ziehen, und wenn sich die Mehrheitsverhältnisse ändern, kann man das ja wirklich probieren; mit den Grünen jederzeit. Ich schaue mir dann an, wie das in einer großen Koalition wäre, von der ich hoffe, dass sie niemals wieder kommen wird. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: 2015!)

Darum bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag ein: In § 4 Abs. 4 entfällt die Wort­folge „und höchstens mit 10 000“. – Diese 10 000 sind nämlich hier die absolute Schwachstelle. Frau Ministerin, 1,8 Millionen € sind für kleine österreichische Unter­nehmen wahnsinnig viel Geld. In Anbetracht der durchschnittlichen Betriebsgrößen bei uns kämen diese Unternehmen nie auch nur annähernd in diese Größenordnung, denn in den Erläuterungen des Gesetzes heißt es: Es ist auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen Rücksicht zu nehmen. – Selbst wenn man auf die wirtschaftliche Situa­tion des Unternehmens Rücksicht nimmt, können für andere wiederum 1,8 Millionen € nahezu ein Klacks sein; ich denke jetzt an multinationale Konzerne wie Shell, Esso, Microsoft, Siemens oder Ähnliche. Das kann man, Frau Ministerin, nicht schönreden. Das ist die Schwachstelle dieses Gesetzes, wiewohl ich doch hoffe, dass die auch schon hoch gepriesene Präventivwirkung so groß sein wird, dass sie selbst dort Wir­kung zeigt.

Ich bitte Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, sich das noch einmal zu überlegen! Kehren wir zum Zustand der Regierungsvorlage zurück! Dann wäre das ein Gesetz, auf das sich alle etwas einbilden können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete! Ich darf Sie der Ordnung halber ersuchen, den Antrag zur Gänze einzubringen. Er muss zur Gänze eingebracht werden. – Bitte.

 


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