Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 243

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bereinigt wird. Dass es letztlich so ist, dass hier nur diese Strafe, nämlich die Geldbuße verhängt werden kann, es allerdings dabei zu keiner Einstellung des Unternehmens, des Betriebes, auch nicht in besonders krassen Fällen, kommen kann, das ist zu bedauern und zeigt auch, dass man hier von den Ahndungsmechanismen her ge­schaut hat, soweit wie möglich nichts zu machen, also keinen wirklich effizienten Schutz zu bieten.

Diese Chance haben wir also leider Gottes vorübergehen lassen, Frau Minister. Wir hätten gerne zugestimmt, aber dieser Kosmetik können wir nicht zustimmen, weil sie dem eigentlichen Ziel nicht gerecht wird. Daher werden wir diese Vorlage ablehnen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.31.42

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Dieses Gesetz, das als Regierungsvorlage hier ins Haus gekommen ist, hat ausgezeichnete Erläuternde Bemerkungen – ich bedanke mich da beim Justizressort –, in denen wirklich die Gesetzeswerdung, die Hintergründe und das, was Wille des Gesetzgebers bei diesem Gesetz ist, sehr gut beschrieben sind.

Ich beschränke mich daher in meiner Rede auf die falschen Dinge, die Kollege Jarolim gerade vorgebracht hat. (Abg. Neudeck: So viel Redezeit hast du aber nicht!)

Erstens einmal: Die Höchststrafe ist nicht 10 000 €, sondern das ist der Deckel des Tagsatzes. Insgesamt kann eine Höchststrafe von 1,8 Millionen € verhängt werden. Im Vergleich dazu: In Deutschland liegt die Höchststrafe bei 1 Million €.

Falsch ist außerdem, dass es nur die großen Konzerne betrifft. Ganz im Gegenteil, es ist jede juristische Person gemeint, also auch die kleine Friseur GesmbH oder alle Ver­eine, die wir in Österreich haben.

Daher, Herr Kollege Jarolim: Es ist eines Justizsprechers nicht würdig, hier so falsch zu informieren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Großruck: Frau Mag. Wurm wird Herrn Jarolim tatsächlich berichtigen!)

 


21.33.17

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bin froh, dass wir das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – es klingt etwas sperrig, in Zukunft werde ich von Unternehmensstrafrecht sprechen; es ist einfach leichter, und man versteht es auch besser – heute hier beschließen, dass wir auch den EU-Rahmenbeschluss jetzt sozusagen umsetzen. Das ist gut und wichtig! (Abg. Dr. Fekter: Wer beschließt? – Ihr beschließt es ja nicht!) – Sie beschließen es, somit wird es heute hier im Haus beschlossen. Und ich will nicht leugnen, Frau Dr. Fekter, dass das, was wir jetzt hier vorliegen haben, besser ist, als wenn wir nichts da hätten. (Abg. Dr. Fekter: Dann stimmen Sie mit!)

Lassen Sie mich das bitte ausführen! Lassen Sie mich einmal die guten Sachen sagen! Es wäre ja nicht schlecht, das auch einmal von der Opposition zu hören.

Was wir anerkennen, ist, dass es den Verbrauchern erstmals möglich ist, rechtlich gegen Verbände beziehungsweise Unternehmen vorzugehen, ohne dass zuvor der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite