Auf das Gesetz, den Inhalt und die
Historie dieses Gesetzes ist eingegangen worden. Ich glaube, dass die Frau
Bundesminister eine neue Art der Verhandlung in diesem Ministerium eingeführt
hat, sowohl innen als auch außen, und ich glaube, dass es auch ihr Verdienst
ist: Es wurde hier eine sehr gute Konsensmaterie vorgelegt. Aber ich denke
auch, dass es gerade ihrer Führung des Amtes und der Verhandlungen zu danken
ist, dass hier ein Konsens zustande gekommen ist. Dafür gebührt sicher auch
Dank! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP sowie der
Abg. Mandak.)
22.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
22.21
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Auf den Inhalt des Unternehmensgesetzbuches sind meine Vorredner eingegangen. Ich möchte auf zwei Aspekte hinweisen. Es fügt sich dies in eine Reihe beachtenswerter Justizreformen im Zivilrecht, im Strafrecht, im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Es ist im Bereich der Justiz nie so viel geändert, zielgerichtet und zweckmäßig verändert worden wie in den letzten Jahren.
Ich möchte bewusst den Bogen zum Thema das heutigen Vormittags, der Beschäftigungspolitik, schlagen. Vernünftige, zweckmäßige, zeitgemäße Normen sind eine wichtige Grundlage für Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung. In diesem Sinne ist dieses neue Unternehmensgesetzbuch aber auch ein Beispiel für vernünftige Deregulierung: nicht Abschaffen von Normen, sondern ein Neufassen, ein Anwendbar-Machen, ein Durchschaubar-Machen für alle Anwender.
Ich denke, es ist dies eine gute Reform,
und ich freue mich, dass wir hier einen allgemeinen Konsens erzielen. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
22.22
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
22.22
Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Ministerinnen! Ich möchte kurz auf das Handelsrechts-Änderungsgesetz eingehen und mich wirklich nur noch den Vorrednern dahin gehend anschließen, dass mit diesem Reformwerk, mit diesem Jahrhundertwerk eine Modernisierung dieses Gesetzes erfolgt ist. Kollege Maier hat bereits ausführlich auf die Bezüge zum Konsumentenschutzgesetz hingewiesen. Ich glaube, dass hiezu nur noch erwähnenswert ist, dass dieser Entwurf auch mit den EU-Richtlinien, mit den EU-Vorgaben in Einklang steht. Meiner Ansicht nach ist es im Wesentlichen eine sehr vernünftige und großartige Leistung, dass dieses Handelsrechts-Änderungsgesetz heute von allen vier Parteien gemeinsam beschlossen wird.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier
im Hohen Haus! Es ist mir ein Bedürfnis, mich seitens meiner Fraktion bei der
Regierung, die diesen Reformschritt gesetzt hat – der ja auch Ziel dieses
Reformkurses ist –, herzlichst zu bedanken. Ich bedanke mich aber auch bei
der Frau Ministerin dafür, dass sie dies so umsichtig vorangetrieben hat, und
möchte ganz besonders den Dank an die MitarbeiterInnen im Ministerium aussprechen,
die zu diesem Reformwerk beigetragen hat. Herzlichen Dank für die Zustimmung! (Allgemeiner
Beifall.)
22.24