Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 257

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Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit natürlich auch dafür nützen, mich bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu bedanken, insbesondere bei Frau Dr. Bydlinski, bei Sektionschef Hopf und seinem Team, denn ohne deren Expertise, ohne deren Know-how und vor allem auch ohne deren Ausdauer – allein seit dem Begutachtungs­verfahren sind zwei Jahre vergangen, in denen dieses Gesetzeswerk endgültig aus­gefeilt wurde – würden wir heute nicht hier, jetzt in meinem Fall, stehen dürfen und könnten wir dieses Gesetz nicht beschließen. Auch ein herzliches Dankeschön in diese Richtung! (Allgemeiner Beifall.)

Damit sage ich, insbesondere in Anbetracht der späten Stunde, danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Donnerbauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.18.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde, handelt es sich beim Unternehmensgesetzbuch um einen ganz, ganz wichtigen Schritt. Jahrelange Reformbemühungen finden heute mit diesem Gesetzesbeschluss ihren Abschluss. Es kommt zu wichtigen Klarstellungen und Ausweitungen.

Viele von Ihnen, zumindest diejenigen, die irgendwie mit der Juristerei in Verbindung sind, wissen, wie mühsam die Festlegung der Kaufmannsbegriffe – von Soll-, Kann-, Muss-, Ist- und sonstigen Kaufleuten – in der Vergangenheit war. All das erleichtern wir auch für zukünftige Jusstudenten, weil es einfach, glaube ich, im Sinne eines moder­nen Unternehmensrechtes notwendig ist, diese Bestimmungen des bisherigen Han­delsgesetzbuches umfassend auf alle Unternehmer anzuwenden.

Wie ebenfalls schon erwähnt wurde, sind wichtige Bestimmungen, die bis jetzt im Han­delsgesetzbuch verankert waren, aber eigentlich Bedeutung für alle Bereiche des Rechtslebens hatten, in das ABGB übernommen worden und sind dort an der richtigen Stelle geregelt.

Ich möchte zum Abschluss auf eine meiner Ansicht nach sehr wesentliche Klarstellung, die im Justizausschuss in Form einer Ausschussfeststellung getroffen wurde, hinwei­sen, weil es für uns auch wichtig ist, dass diejenigen, die in vielen Bereichen freiwillige Arbeit leisten – unsere Vereine –, nicht durch ein Unternehmensgesetzbuch vielleicht sehr stark beschränkt werden. Deswegen wurde im Justizausschuss ausdrücklich fest­gehalten, dass Vereinstätigkeit, die keine Unternehmereigenschaft aufweist – insbe­sondere Festivitäten und Veranstaltungen, die unregelmäßig ein, zwei Mal im Jahr stattfinden, oder ähnliche Dinge, die Vereine durchaus, glaube ich, im Sinne der Allge­meinheit veranstalten –, nicht unter diesen Unternehmensbegriff fallen soll. Auch das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt gewesen.

Insgesamt ist dies, wie ich meine, ein wichtiger Schritt für alle Unternehmen, für die Wirtschaft und für die Konsumenten in Österreich. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

22.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neudeck. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.20.18

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine Damen auf der Regierungsbank! Frau Bundesminister Gastinger hat sich bei ihren Mitarbeitern und bei den Professoren bedankt. Ich darf mich jetzt bei ihr bedanken.

 


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