Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 256

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verständlich stimmen wir zu. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


22.14.04

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wenn jetzt so viel Positives in Rich­tung KonsumentInnenschutz und so viel Positives in Richtung Modernisierung des Un­ternehmensrechts legistisch möglich ist, stimmen wir selbstverständlich auch zu, keine Frage! Die verschiedenen Aspekte – wo es überall besser wird – sind bereits angeführt und detailreich ausgeführt worden.

Ich möchte nur noch eine kleine Verbesserung für die Zukunft an Sie herantragen. Ich habe auch im Ausschuss darauf hingewiesen, dass das eigentlich beim Konsumenten­schutzgesetz integriert werden sollte. Da wäre es im § 25b KSchG möglich gewesen, dass auch die Verbesserungen für die SchuldnerInnen hätten berücksichtigt werden können. Der VKI hat an sich diese ursprüngliche Überlegung, die auch schon vorbe­reitet war, sehr stark begrüßt. Es wäre darum gegangen, dass dann, wenn Verschul­densfragen vorliegen, die KonsumentInnen und die Schuldner durch die Zahlungen zunächst die Kosten der Rechtsverfolgung, dann das Kapital und erst zum Schluss die Zinsen abdecken.

Aber ich habe im Ausschuss gehört, es wird einmal extra eine Enquete oder eine Ver­anstaltung geben, um die Verschuldensfrage insgesamt auf neue Beine zu stellen und hier für Verbesserungen und Anregungen zu sorgen. Insofern gebe ich Ihnen, Frau Ministerin, diesen Aspekt noch mit und trage natürlich auch die positive Beschlussfas­sung dieser Gesetzesmaterie gerne mit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. – Bitte, Frau Ministerin.

 


22.15.52

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Ausschusses! Ich möchte zuerst gleich auf Frau Abgeordnete Moser reagieren. Wie Sie wissen, war der § 25b KSchG im ursprünglichen Entwurf enthalten. Wir haben ihn auf Grund starker Kritik im Begut­achtungsverfahren herausgenommen. Aber ich kann an dieser Stelle bestätigen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe, nämlich dass das einer gesonderten legistischen Regelung zugeführt werden wird.

Ansonsten muss ich sagen, es freut mich natürlich ganz besonders, dass dieses Ge­setz, das fast schon ein Jahrhundertwerk ist, wie man wirklich sagen kann – denn das HGB stammt in seinen Ursprüngen an und für sich aus dem 19. Jahrhundert –, heute hier zu einer offensichtlich einstimmigen Beschlussfassung gelangen wird.

Ich möchte aber die Gelegenheit, dass ich jetzt am Wort bin, auch dafür nützen, ins­besondere den beiden Professoren Dr. Heinz Krejci und Dr. Martin Schauer – die, so nehme ich an, auf der Besuchergalerie sitzen – recht herzlich zu danken, weil diese beiden Herrn ganz maßgeblich dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetzeswerk, das sich in der Bearbeitung doch über Jahre hingezogen hat, heute in der jetzigen Form vorliegt. (Allgemeiner Beifall.)

 


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