Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 255

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enthalten. Damit wären die Wirkungen eines Unterlassungsurteils beschränkt worden. Auch war noch die Regelung über das Zurückbehaltungsrecht enthalten, die einschrän­kend gewirkt hätte. Sie kennen das Problem: Konsumenten müssen nicht bezahlen, wenn es nicht zu einer korrekten Vertragserfüllung kommt, sie können einfach das Geld zurückbehalten.

Oder die Frage der überraschenden Sicherstellung: Das wäre für einzelne kleine Bau­unternehmer kaum zu finanzieren gewesen. Daher sind wir froh, dass es zu diesen Änderungen gekommen ist, insbesondere auch zu dem Abänderungsantrag, der im Justizausschuss eingebracht wurde.

Ich möchte hier zwei Punkte hervorheben. Das eine ist diese Neuregelung im § 38, wonach bei der Veräußerung eines Unternehmens ein Vertragspartner die Möglichkeit hat, Widerspruch einzulegen. Ich denke hier beispielsweise an Energieversorgungs­unternehmen, ich denke an Telekommunikationsunternehmen, denen gegenüber nun die Möglichkeit besteht, dass Konsumenten, die einen Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen haben, Widerspruch einlegen können und dann von diesem Vertrag zurücktreten können. Ich weiß nicht, ob alle Unternehmen in Österreich die Tragweite dieser gesetzlichen Regelung erkannt haben.

Aber für entscheidend halte ich die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, wo­durch einfach mehr Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Wir kennen aus der Be­ratung die Probleme, die entstehen, wenn jemand von einem Vertrag zurücktritt. Da ist meistens im Vertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Konventional­strafe geregelt, und dann geht es um die Frage: Kann zusätzlich noch Schadenersatz geltend gemacht werden? – Mit dieser Neuregelung, die jetzt erfolgt ist, schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Denn der Gläubiger kann neben einer Konventionalstrafe den Ersatz eines diese übersteigenden Schadens nur dann geltend machen, wenn das im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes bei Verbrauchergeschäften ausdrücklich ver­einbart wird. Das wird zu einer absoluten Besserstellung für Konsumenten führen.

Nicht nur deshalb werden wir dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser. – Abg. Neudeck: Das ist sehr gut!)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.12.25

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde Ihnen jetzt nichts vom antiquierten Kaufmannsbegriff und von der kleinkrämerischen Firmengründung erzählen, die in dem Handelsgesetzbuch, das jetzt noch Geltung hat, etabliert ist, weil meine Vorrednerin schon darüber gesprochen hat und es außerdem schon spät ist, sondern ich möchte nur erwähnen, dass dies wirklich das Ergebnis einer großartigen Leistung ist, was wir heute vor uns liegen haben. Es ist wirklich ein großes Werk!

Immerhin stammt das Handelsgesetzbuch noch aus dem Deutschen Reich und hätte schon lange, lange überarbeitet werden müssen. Dies ist immer wieder in Angriff ge­nommen worden, aber ich glaube, es sind immer nur Versuche gewesen. Jetzt liegt es uns zur Beschlussfassung vor, und es ist ein Gesetzeswerk, das für Jahrzehnte ge­dacht ist, das eine ungeheure Tragweite hat und sehr viele Bereiche ändern wird.

Ich glaube, es geht eigentlich unter, was wir heute – noch dazu zu so später Stunde – beschließen. Ich denke, wir sollten wirklich überall in Wirtschaftskreisen sagen, welche umwälzenden Neuerungen wir mit diesem Gesetz beschlossen haben. Ich bin sehr froh, dass es gemeinsam geschieht und dass es diese Übereinstimmung gibt. Selbst-


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