Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 254

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen damit zur Debatte.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunschredezeit: 2 Minu­ten. – Bitte.

 


22.06.06

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist das die große Handelsrechtsänderung. Das heißt: Das alte HGB gibt es mit dieser Beschluss­fassung nicht mehr. Wir bekommen ein neues Unternehmensgesetzbuch – UGB.

Das war notwendig geworden, weil ja der Kaufmannsbegriff des Handelsgesetzbuches oder das darin im Vordergrund stehende Handeln mit Waren eigentlich nicht mehr den Marktgegebenheiten entspricht. Die Dienstleistungen waren nicht in entsprechender Form vorhanden. Und man hat sich statt des Begriffs „Kaufmann“ zum Unternehmer­begriff durchgerungen.

Schwerpunkte dieser Reform sind der einheitliche Grundtatbestand „Unternehmen“, die Liberalisierung der Firmenbildungsvorschriften, die Öffnung des Tätigkeitsbereiches der Personenhandelsgesellschaften für jeden unternehmerischen Zweck, also nicht nur für den Handel, und die Bereinigungen im Bereich der schuld- und sachenrechtlichen Bestimmungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insbesondere sind einige Bestimmungen zurückgewandert ins ABGB wie beispielsweise der gutgläubige Eigen­tumserwerb.

Beibehalten im UGB haben wir aber Bestimmungen über die „laesio enormis“, den rigorosen Verlust von Gewährleistungsansprüchen bei unterlassener Mängelrüge oder Sonderbestimmungen für Bürgschaften und den Ausschluss der richterlichen Mäßi­gung bei Vertragsstrafen. – Diese sind im UGB geblieben.

Ich glaube, dass dieses Reformwerk der Modernisierung unserer Rechtsordnung gut tut, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diesbezüglich einen breiten Konsens im Hohen Haus finden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Maier. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.09.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es wird eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz geben. Die sozialdemokratische Fraktion wird dieses Handelsrechts-Änderungsgesetz voll unterstützen.

Kollegin Fekter hat bereits darauf hingewiesen, warum diese Reform notwendig gewor­den ist. Wir bekommen damit einen einheitlichen Unternehmerbegriff, es kommt zu einer Liberalisierung des Firmenrechts, ein Gestaltungsspielraum für Einzelunterneh­men, insbesondere für die Landwirtschaft, wird geschaffen, und es kommt unter ande­rem auch zu einer Anpassung des Rechnungslegungsrechts.

Ich möchte nur an etwas erinnern: Der Entwurf war anders. Dem Entwurf hätten wir als sozialdemokratische Fraktion nicht zugestimmt, weil es darin – das wissen Sie, Frau Kollegin Fekter – auch zu einer Benachteiligung der Konsumenten gekommen wäre. Man soll nicht vergessen: In diesem Handelsrechts-Änderungsgesetz werden ganz wesentliche Bestimmungen, die den Konsumentenschutz betreffen, mitgeregelt und zum großen Teil positiv geregelt. Im alten Entwurf war noch die Kontokorrentregelung


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