Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1, § 4 Abs. 4 eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die
hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit
Mehrheit
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch
in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch
in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1077 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig
angenommen. (E 138.)
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (1058 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbenannt und gemeinsam mit dem
allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Aktiengesetz 1965, dem Gesetz über
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem
Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Firmenbuchgesetz, dem Umwandlungsgesetz,
dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz,
der Jurisdiktionsnorm, dem Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der
Zivilprozessordnung, dem Rechtspflegergesetz, der Konkursordnung, der
Ausgleichsordnung, dem Privatstiftungsgesetz, dem
Unternehmensreorganisationsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem
Gerichtskommissionstarifgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz 2002, dem
Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird
sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einführungsverordnung
außer Kraft gesetzt werden (Handelsrechts-Änderungsgesetz – HaRÄG) (1078
d.B.)
25. Punkt
Bericht
und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit
dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereinsgesetz 2002
geändert werden (1079 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.