Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 253

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Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1, § 4 Abs. 4 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1077 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 138.)

22.05.2424. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1058 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbe­nannt und gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Akti­engesetz 1965, dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, dem Firmen­buchgesetz, dem Umwandlungsgesetz, dem Spaltungsgesetz, dem EWIV-Aus­führungsgesetz, dem SE-Gesetz, dem Handelsvertretergesetz, der Jurisdiktions­norm, dem Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, der Zivilprozessord­nung, dem Rechtspflegergesetz, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem Privatstiftungsgesetz, dem Unternehmensreorganisationsgesetz, dem Ge­richtsgebührengesetz, dem Gerichtskommissionstarifgesetz, dem Wohnungs­eigentumsgesetz 2002, dem Mietrechtsgesetz, dem Versicherungsaufsichtsge­setz, dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird sowie das Erwerbsgesellschaftengesetz und die Vierte Einfüh­rungsverordnung außer Kraft gesetzt werden (Handelsrechts-Änderungsgesetz – HaRÄG) (1078  d.B.)

25. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989 und das Vereins­gesetz 2002 geändert werden (1079  d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 und 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


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