Aber, die Unzufriedenheit ist ja das
Kennzeichen der Opposition. Das kennen wir schon, Herr Abgeordneter Jarolim,
und das akribische Suchen nach Gründen, warum man nicht zustimmen muss, das
kennen wir auch schon. Und das „Leider“, dass Sie nicht zustimmen können,
hätten Sie sich ersparen können, denn Sie wollen nicht zustimmen, und das tut
Ihnen überhaupt nicht Leid. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei
Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Das ist eine schöne Rede!)
Wie gesagt, der einzige Vorwurf war die Höhe der Strafe, dass es nicht von der Steuer absetzbar ist und dass – wie Sie schon im Ausschuss gesagt haben – darin zu wenig Drohpotential enthalten ist. Frau Abgeordnete Wurm hat noch hinzugefügt, dass die Buße nicht den Opfern zugute kommt. – Ich meine dazu: Bei aller Berechtigung der Forderung nach einer strengen Bestrafung muss man doch einmal zugute halten, dass wir die Unternehmer nicht ruinieren wollen.
Wenn hier auch bemängelt wurde, dass es kein Betriebsführungsverbot gibt, dann muss man doch auch sehen, dass in den meisten Fällen die Konstellation nicht vorhanden ist, dass der gesamte Betrieb kriminell ist, sondern dass eben entsprechende Organisationsstrukturen nicht vorhanden sind, dass eine Verantwortlichkeit fehlt und so weiter und so fort. Aber es ist kein Kniefall vor der Industrie, dass man kein Betriebsführungsverbot gemacht hat, sondern nur wirtschaftliches Denken. Herr Abgeordneter Ikrath hat ja schon gesagt: Wir wollen doch Arbeitsplätze sichern und nicht Betriebe vernichten. Das ist unser großes Anliegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.)
Sie haben dann versucht, sich mit einer tatsächlichen Berichtigung ein bisschen herauszuwinden, weil Sie gesehen haben, dass es nicht sehr opportun ist, gegen Arbeitsplätze oder für Arbeitsplatzvernichtung zu sein. Aber das wird Ihnen nicht sehr viel helfen: Sie stehen nun einmal allein da mit dieser Forderung, möglichst hart gegen die Wirtschaft vorzugehen, weil Ihnen nur dann die Gesetze recht sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was nun die Generalprävention betrifft, möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Wir haben im Strafgesetzbuch einen gerichtlich strafbaren Tatbestand verankert, und das ist doch für ein Unternehmen schon genug Drohpotential, denn zu einem Unternehmen gehört auch der Ruf, den es hat, und welches Unternehmen lässt sich schon gerne vor den Strafrichter zitieren? Das allein genügt sicherlich schon, um Verantwortlichkeiten mehr Gewicht zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Dennoch finden Sie immer fadenscheinige Argumente, dass Sie einem Gesetz nicht zustimmen müssen, das sinnvoll ist, das die Opfer schützt und auch die Arbeitsplätze nicht minimiert. Aber wir sind halt allein auf dem Weg zu einem guten Gesetz. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Gut so!)
22.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1077 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.