Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 251

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Ich stelle richtig: Das ist nicht der Fall! (Abg. Scheibner: Das ist eine politische Berich­tigung! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das ist keine tatsächliche Berichtigung; das ist eine politische Bewertung!

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.58.02

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Frauen Ministerinnen! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, dass diese beiden Berichtigungen klar gezeigt haben, wie unwohl sich die SPÖ eigentlich fühlt, dass sie jetzt als einzige Partei diesem so wichtigen Gesetz nicht zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich denke, wenn jetzt wirklich übrig bleibt, dass einzig und allein die Strafhöhe das aus­schlaggebende Argument dafür ist, dass Sie nicht zustimmen, dann ist das wirklich nicht würdig, denn eine Strafe im Höchstmaß von 1,8 Millionen € als zu gering zu bezeichnen, ist – wie ich glauben würde – doch ein bisschen vermessen!

Ich meine, dass wirklich der Vorwurf zu Recht besteht, dass Ihnen bei Strafen in Rich­tung Betriebe nichts hoch genug sein kann und Ihnen Arbeitsplätze nicht wirklich sehr viel wert sind, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur einen zusätzlichen Aspekt ein­bringen, der für mich eigentlich in einer Unklarheit bestanden hat. Deswegen bin ich so froh, dass es auch eine Evaluierung dieses Gesetzes geben wird. Wie Sie wissen, sind die Körperschaften Bund, Länder und Gemeinden in ihrer hoheitlichen Funktion von diesem Gesetz ausgenommen. Nun gibt es zum Beispiel im Bereich der Gemeinden etwa im Bereich Wasserversorgung durchaus den Tatbestand, dass diese hoheitlich von Ländern den Gemeinden vorgeschrieben wird.

Unklar ist für mich nun, wenn das zum einen hoheitlich vorgeschrieben wird, zum anderen privatrechtlich genau so besorgt werden kann und in dem Fall diesem Gesetz unterliegt, wie man hier doch die Unterscheidung trifft. Ich glaube, dass das im Zuge der Evaluierung auch klar zum Ausdruck kommen wird.

Jedenfalls: Insgesamt bleibt bestehen, dass wir mit diesem Gesetz eine Lücke schlie­ßen, die zu schließen absolut notwendig war. – Ich danke und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.00.15

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Herr Abgeordneter Wittmann hat uns vorgeworfen, wir wären bei dieser Regie­rungsvorlage auf halbem Weg stehen geblieben beziehungsweise hätten auf halbem Weg Halt gemacht. – Ich meine: Wer auf halbem Weg Halt gemacht hat, das sind Sie von der Opposition oder von der SPÖ, weil Sie nicht mitstimmen, obwohl Sie in Wirk­lichkeit keinen Grund nennen konnten, warum eigentlich nicht, außer die Höhe der Strafe. Das ist Ihr einziger Kritikpunkt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Wir haben fünf Gründe genannt!)

 


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