Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 250

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Drittens: Wenn ich heute Unternehmen – und ich sage es jetzt im übertragenen Sinn – mit einer nach oben offenen Pönalisierung der Todesstrafe aussetze, dann verhalte ich mich arbeitsplatzvernichtend und gleichermaßen konsumentenschutzfeindlich, denn für die Opfer, die dann Schadenersatz von dem Unternehmen fordern, gibt es zwar noch einen Titel, aber kein Unternehmen mehr, bei dem sie Geld bekommen können. Auch das ist also widersprüchlich, ein Zickzackkurs, demagogisch und unseriös. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Jaro­lim.)

Daher glaube ich – und komme zum Schluss –, dass wir in einem sehr intensiven Pro­zess eine gute Lösung gefunden haben. Kollege Jarolim behauptet immer wieder, dass wir ihn überfahren würden. Ich meine, wir haben drei Jahre lang intensiv über einen gravierenden Systemwandel in unserem Justizsystem diskutiert und jetzt einen Kom­promiss zwischen Konsumentenschutz und Standortsicherung gefunden. Gleicherma­ßen haben wir hiezu den internationalen Gleichklang gewahrt, auch das möchte ich anmerken.

Wir können doch nicht so tun, als ob wir in Österreich Fragen des Wirtschaftsstand­ortes und der Entscheidung, wo sich Unternehmen ansiedeln, völlig ignorieren dürften. So bewegen wir uns nun im internationalen Gleichklang, wir sind sogar etwas strenger als eine Reihe europäischer Staaten und haben gleichzeitig etwas Wichtiges getan: Wir haben jetzt Sachinhalte, die heute schon im Verwaltungsstrafrecht fast lückenlos geregelt sind, ins Strafrecht übertragen und damit eine Qualität im Konsumentenschutz gestaltet, die deutlich über das, was die EU von uns verlangt hat, hinausgeht und auch deutlich über das hinausgeht, was die meisten europäischen Länder haben.

Das heißt: Wir sind konsequent im Konsumentenschutz, aber auch im Schutz des Wirt­schaftsstandortes und der Arbeitsplätze. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran und stim­men Sie zu! Noch haben Sie die Chance. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter! Sie kennen die Bestimmungen: Zunächst der zu berichtigende, dann der berichtigte Sachverhalt in 2 Minuten. – Bitte.

 


21.56.27

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Abgeordneter Ikrath hat behauptet, dass ich hier die Schließung von Betrieben angeregt habe. (Abg. Neudeck: Sie haben sie vehement gefordert!) – Diese Behauptung ist unrichtig!

Ich habe lediglich in meiner Argumentation ausgeführt, dass als Sanktion für Straftaten auch die Betriebsschließung oder das Betriebsverbot in Frage kommen könnten. (Zwi­schenrufe bei den Freiheitlichen.) Das ist nicht gleichbedeutend mit der Schließung eines Betriebes.

21.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen.

 


21.57.17

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ikrath hat be­hauptet, dass mit dieser Vorlage etwas für den Konsumentenschutz getan wird.

 


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