Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 266

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Die Argumentation, dass es ohnedies bereits das Gesetz aus 1945 gäbe, das das de facto mit behandelt, hatten wir bei der Thematik der Opfer des Nationalsozialismus auch nicht angewandt. Das heißt, es gibt eigentlich keinen einzigen vernünftigen Grund dafür, dass mit diesen Opfern anders umgegangen werden soll als mit den Opfern des Nationalsozialismus. Ich betrachte das daher als in höchstem Ausmaß bedauerlich und würde meinen, dass Sie noch einmal in sich gehen sollten.

Ich sage das hier in vollem Bewusstsein, dass dieses Thema schon des Öfteren ange­schnitten worden ist. Es scheint mir allerdings gerade – ich sage es noch einmal – im Gedenkjahr besonders sinnvoll und notwendig zu sein, dass Sie wirklich in sich gehen und die Frage stellen, ob es notwendig ist, dass Sie hier im Haus jener Person, die eigentlich all diese Kriegsverbrechen zu vertreten hat, die eigentlich als ein schwer krimineller Arbeitermörder zu bezeichnen ist, nämlich Dollfuß, eine Stelle zur Vereh­rung einräumen, indem Sie das Bild hier aufgehängt haben.

Ich denke, dass es bei einer sachlichen Betrachtungsweise irgendwann einmal dazu kommen muss, dass auch Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, zu Ihrer Ge­schichte stehen und einräumen müssen, dass das ein Fehler war, ein Kardinalfehler, und dass Sie daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Diese können sicher­lich nicht sein, dass man hier mehr oder weniger über die Hintertüre eine Verehrung, die dieses Landes nicht würdig ist, weiterhin aufrechterhält. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. – Bitte.

 


22.51.37

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungskollegin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Ich möchte gerne noch einmal auf den Opferschutz zu sprechen kommen und vor allem auch darauf eingehen, was Frau Abgeordnete Stadlbauer gesagt hat.

Ich denke, dass gerade der Bereich Opferschutz aus jeglicher politischen Diskussion herausgehalten werden sollte. Das ist meine persönliche Meinung. Ich habe jetzt ge­rade im Bereich der Prozessbegleitung auch sehr viel Kontakt mit Opferschutzvereinen von den verschiedensten Ausrichtungen gehabt, weil wir mit sehr vielen Vereinen zu­sammenarbeiten. Ich denke, dass es besonders wichtig ist, gerade für den Opferschutz gemeinsam aufzutreten. So wie ich das hier aus der Diskussion im Hohen Nationalrat feststelle, gehe ich davon aus, dass das uns allen gemeinsam ein wichtiges Anliegen ist. Ich denke, dass es keinen Sinn macht, die Vereine gegeneinander auszuspielen. Ich habe selbst bei unserer Diskussion um die Prozessbegleitung feststellen müssen, wie schwierig es war, verschiedenste Vereine an einen Tisch zu bekommen und die­sen Vertrag mit dem Justizministerium im Endeffekt auszuverhandeln.

Ich bin aber sehr froh darüber, dass das letztendlich geglückt ist. Wir haben die psy­chosoziale und die juristische Prozessbegleitung bereits auf die Beine gestellt. Das läuft bereits. Wir bieten schon derzeit im Bereich des Justizministeriums auf freiwilliger Basis jene Maßnahmen an, die der Hohe Nationalrat in ein paar Minuten beschließen wird. Ich denke, dass das der richtige und auch der wichtige Weg ist.

Wie schon einige Vorredner gesagt haben, haben wir unser Budget gerade für diesen Bereich massiv aufgestockt. Im Jahr 2000 wurden für den Bereich Opferschutz aus dem Justizbudget zirka 33 000 € ausgegeben, und im Jahr 2005 habe ich für den Be­reich des Opferschutzes – dank Ihrer Unterstützung, da hat Frau Abgeordnete Stoisits sicherlich Recht, denn das Budget beschließt der Hohe Nationalrat – ein Budget von


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