Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 267

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

2 Millionen € zur Verfügung. Ich denke, dass wir auf dem richtigen Weg sind und dass wir diesen Weg auch weitergehen sollten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fau­land. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.54.03

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rinnen! Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Jarolim ein­gehen. Aus unserer Sicht ist das Gesetz vom 19. Jänner 1946 über die Einstellung der Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus sehr wohl anwendbar, was die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus betrifft. Nichtsdestotrotz ist das wirklich eines der schwärzesten Kapitel der österreichischen Geschichte. – Das zu diesem Teil.

Eine zweite Anmerkung, die ich in Richtung Kollegin Stoisits bezüglich ihrer Ankündi­gung, die Tilgung für die Homosexuellen in der nächsten Ausschusssitzung zu beraten, geben möchte: Wir freuen uns schon darauf, aber ich stelle gleich jetzt fest, dass für uns eine generelle Tilgung kaum möglich sein wird, da jeder Einzelfall als solcher zu beleuchten ist und jeder Einzelfall dann zu beurteilen ist, da wir eine Vermischung von Delikten, die aus § 209 auch heute noch strafbar werden nach § 207b, haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.55.27

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Der Nationalrat hat am 26. Februar 2004 anlässlich der Beschlussfassung des Strafprozessreformgesetzes die Entschließung betreffend Ver­besserung des Opferschutzes einstimmig verabschiedet. (Präsident Dr. Khol über­nimmt den Vorsitz.)

Das Bundesministerium für Justiz wurde ersucht, zu prüfen, ob durch das Strafpro­zessreformgesetz geschaffene Verbesserungen der Opferrechte bereits vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bis Ende des Jahres 2007 in die geltende Strafprozess­ordnung eingebaut werden können, um eben diese Vorteile bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen.

Im Bereich des Anklageeinspruches und der Nichtigkeitsgründe sollen die in dem Entwurf eines Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes enthaltene Divisionsregelung und Divisionsmöglichkeiten in anderen Gesetzen verfahrensrechtlich abgesichert werden.

Durch die im Entwurf enthaltene Änderung des Tilgungsgesetzes soll die im Rahmen der Integrierten Vollzugsverwaltung in Aussicht genommene neue Klassifizierung durch die Schaffung eines unbeschränkten Zuganges der Anstalt zum Strafregister für Zwe­cke der Vorbereitung der Klassifizierung ermöglicht werden, um eben dadurch Verfah­ren selbst zu beschleunigen sowie Sicherheitsrisiken im Rahmen der „Vorklassifizie­rung“ zu minimieren.

Um bundesweit eine flächendeckende Versorgung mit solchen Einrichtungen der Pro­zessbegleitung zu ermöglichen, wird die Frau Bundesministerin für Justiz bewährte und geeignete Einrichtungen vertraglich mit der Prozessbegleitung beauftragen. Ich denke,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite