somit ist wiederum eine weitere Verbesserung des Opferschutzes und der Opferrechte gewährleistet.
Die Beschlussfassung über diesen
Gesetzentwurf ist gut und macht Sinn. – Danke schön. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen.)
22.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
22.57
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf enthält sicher wesentliche Verbesserungen im Bereich der Opferrechte, allerdings sind diese Verbesserungen nach wie vor verbesserungswürdig. (Abg. Scheibner: Ihr seid mit nichts zufrieden!) Aber es ist schon ein sehr gutes Zeichen, wenn auch ein sehr seltenes, dass das Begutachtungsverfahren diesmal nicht völlig spurlos an den Regierungsfraktionen vorübergegangen ist und dass doch die eine oder andere Anregung der Opposition eingearbeitet wurde.
So ist zum Beispiel positiv, dass unter bestimmten Voraussetzungen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt werden soll. Prozessbegleitung, Herr Kollege Praßl, ist etwas anderes als Verfahrenshilfe, und diese wird Verbrechensopfern, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen, nach wie vor vorenthalten, und zwar allen, auch den Opfern von Gewaltverbrechen. Besonders verärgert im Ausschuss haben mich Aussagen von den derzeitigen Regierungsfraktionen, dass dafür eben kein Geld da sei, denn wo käme man da hin, wenn alles bezahlt werden würde. Diese Äußerungen, meine Damen und Herren, sind für mich wirklich blanker Zynismus und maßlose Ignoranz. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe im Ausschuss auch einen tragischen Fall aus meinem Bezirk geschildert. Eine Frau war – vermeintlich muss man sagen, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – vor Jahren auf einem Gendarmerieposten vergewaltigt worden und hat in Folge dieser Vergewaltigung ein Kind bekommen. Mutter und das mittlerweile 13-jährige Kind waren und sind schwer traumatisiert, wie man sich vorstellen kann, und haben in der Vergangenheit einen Spießrutenlauf absolvieren müssen, um die Therapiekosten ersetzt zu bekommen. Nach mehrjährigen Verfahrensverzögerungen ist es endlich vor rund zwei Wochen zur Hauptverhandlung gekommen. Die Frau ist am Anfang ohne jede Vertretung dagestanden und hat privat sammeln gehen müssen, um den Kostenvorschuss für ihren Rechtsbeistand finanzieren zu können.
Erfreulich in diesem Zusammenhang – das möchte ich auch nicht unerwähnt lassen – ist, dass die Frau Justizministerin in diesem Einzelfall Unterstützung zugesagt hat, sodass wenigstens die materiellen Sorgen etwas gelindert werden konnten.
Aber unerfreulich ist, dass die Regierungsparteien nach wie vor Verbrechensopfern im Strafverfahren keine Verfahrenshilfe zugestehen wollen und damit Verbrechensopfer auf den langwierigen und riskanten Zivilrechtsweg verweisen, wo die ganze Prozedur dann noch einmal durchgemacht werden muss. Da, so meine ich, wäre es ein höchst fälliger Schritt gewesen, Verbrechensopfern weiter entgegenzukommen, etwa auch durch den Ausbau der schonenden Einvernahme. Schließlich haben diese Menschen in ihrem Leben wirklich schon genug ertragen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin, ich werde mir Ihre Rede noch genau anschauen. Wenn Sie wirklich der Frau Ministerin „Zynismus“ und „maßlose Ignoranz“ vorgeworfen haben, müssen wir noch miteinander reden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)