Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 281

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Ich darf hier das jüngste Beispiel konkret anführen. Gestern rief Herr Klaus Heufler, wohnhaft in Leoben, bei diesem Ressort in Graz an und erkundigte sich nach einer eventuellen Beihilfe, da die Karenzzeit seiner Frau abgelaufen ist. (Lebhafte Zwischen­rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das ist wichtig! Auch im eigenen Land haben die Menschen ein Recht auf soziale Betreuung. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Karenzzeit seiner Frau ist abgelaufen, und daher hat er sich erkundigt, ob es eine Beihilfe gibt. Die Familie Heufler hat drei Kinder im Alter von sieben, vier und zweiein­halb Jahren. (Abg. Scheibner: Zur Sache!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter, würden Sie einmal das Wort „Bul­garien“ einflechten? (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Abgeordneter Karl Dobnigg (fortsetzend): Wir schließen jetzt ein Abkommen zwi­schen Österreich und Bulgarien ab. Hiebei geht es um soziale Sicherheit. Aber im eigenen Land haben wir auch für die soziale Sicherheit unserer Mitmenschen, unserer Frauen und Männer zu sorgen. Die Antwort, die von diesem Büro gekommen ist, war, dass man sich vorher überlegen muss, wenn man ... (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Ihnen den ersten Ruf zur Sache!

 


Abgeordneter Karl Dobnigg (fortsetzend): Die Antwort lautete, dass man sich vorher überlegen muss, wenn man drei Kinder in die Welt setzt. Außerdem bezahle der Staat schon genug für Frauen und für Familien. – Das ist äußerst schäbig!

Wir stimmen zwar diesem sozialen Abkommen zu, ich füge aber hinzu: Sie, vor allem die ÖVP in der Steiermark, müssen soziale Politik machen und sollen nicht nur ver­sprechen! (Beifall bei der SPÖ.)

23.39


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Steibl zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Geschäftsordnung: Fakten gegen Fakten, keine politischen Bewertungen. – Bitte.

 


23.39.42

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Kollege Dobnigg hat hier behauptet, dass das Refe­rat „Frau, Familie, Gesellschaft“ beziehungsweise die Mitarbeiter dieses Referates eine unsoziale Auskunft gegeben haben.

Ich kann feststellen und berichtige, dass eine Familie mit drei Kindern – und die Familie Heufler ist eine Familie mit drei Kindern – von Gesetzes wegen keinen Anspruch mehr hat, weil die Landesregierung Steiermark – und zu dieser gehört auch die SPÖ – be­schlossen hat, dass für den Kinderzuschuss der Antrag im ersten Lebensjahr des Kindes gestellt werden muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

23.39


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.40.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich natürlich genauso wie der Präsident gefragt, was diese Problemstellung mit dem Sozialabkommen zu tun hat, aber jetzt nach dieser Antwort beziehungsweise Ihrer tatsächlichen Richtigstellung, Frau Abgeordnete Steibl, muss ich mich wirklich fragen: Was ist da los in der Steiermark? (Ruf bei der ÖVP: Was denn?)

 


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