Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 280

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Donabauer. Wunschredezeit: 2 Mi­nuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.35.12

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Sozialpoli­tik zeichnet sich nicht nur durch Qualität im eigenen Land aus, sondern auch dadurch, dass wir mit vielen Ländern Abkommen haben, mit denen wir unsere Leistungen auch all jenen, die mit uns in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Verbindung stehen, im Austausch anbieten.

Zur Debatte steht ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit. Solche Abkommen gibt es nicht nur auf Grund des Beitrittsvertrages mit allen EU-Staaten – mit diesen ist das im EU-Recht bereits gere­gelt –, sondern es gibt solche Abkommen auch mit weiteren 44 Staaten. Zuletzt haben wir solche mit Polen und mit der Slowakei, die inzwischen Mitgliedsländer der Europäi­schen Union geworden sind, abgeschlossen.

In diesen Abkommen geht es im Konkreten um den Geltungsbereich der gesetzlichen Sozialversicherung, der Krankenversicherung, der Unfall- und Pensionsversicherung, des Arbeitslosenrechts, aber auch um die genormten Rechtsvorschriften im Sozialrecht im bulgarischen Recht. Da findet eben ein Austausch statt.

Es ist in weiterer Folge festgeschrieben, dass der Aufenthalt in einem anderen Land die Rechtsgrundlage mitnimmt, ausgenommen bei Arbeitslosigkeit, bei der Ausgleichs­zulage oder bei Pensionen nach bulgarischer Rechtsvorschrift.

Wichtig für mich ist, dass in diesem Gesetz festgeschrieben ist, dass der Datenschutz so gewahrt ist, dass dann, wenn ein Datenaustausch stattfindet, dieser nur für diesen bestimmten Bereich genützt werden darf. Wichtig ist letztendlich auch, dass dieses Abkommen keinen Anspruch auf den Zeitraum vor Inkrafttreten dieses Abkommens be­gründet. – An und für sich ist das eine gute Sache, der wir sicherlich unsere Zustim­mung geben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dobnigg. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.37.10

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns Sozialdemokratinnen und Sozial­demokraten liegen soziale Sicherheiten, natürlich auch länderübergreifende, sehr am Herzen. Es ist erfreulich, dass am Ende vieler hitziger Debatten und der nicht zu ent­schuldigenden heutigen Entgleisung unseres Bundeskanzlers Dr. Schüssel dieser Ta­gesordnungspunkt 30, Abkommen mit Bulgarien über soziale Sicherheit, einstimmig beschlossen wird. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Leider gibt es in unserem eigenen Land, und zwar in der Steiermark, noch ein sehr un­soziales Ressort, nämlich jenes für Frauen, Familie und Gesellschaft, welchem die ÖVP-Landesrätin Frau Edlinger-Ploder vorsteht und bei dem Hilfe suchende Personen äußerst unsozial und unmenschlich behandelt werden.

 


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