Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 286

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Aufklärung über die durch die Bundesregierung vorgenommene Anmietung von Kampf­flugzeugen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­deskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämt­liche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Ein öffentlich bekannt gewordener so genannter „Sachstandsbericht Eurofighter“ des deutschen BMVg beinhaltet eine Passage über Schwierigkeiten beim Export des Kampfflugzeuges Eurofighter Typhoon in das bisher einzige Exportland:

Als erster Exportkunde konnte Österreich 2003 gewonnen werden. Erste Luftfahrzeug­lieferungen im Tranche 2-Standard sollten 2007 erfolgen. Da zu diesem Termin noch keine Lfz der Tranche 2 verfügbar sein werden, hat Eurofighter Jagdflugzeug die Part­nernationen gebeten, insgesamt sechs Lfz aus der Tranche 1 für Österreich zur Verfü­gung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Österreich ein vertraglich verein­bartes Rücktrittsrecht ausübt.

Der zuständige Bundesminister Platter denkt nicht daran, das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht auszuüben, obwohl Platter mehrmals klar davon ausging, ein Flugzeug aus der zweiten Tranche zu erwerben:

Am 6. Oktober 2004 erklärt Platter im Rechnungshofausschuss, dass sich die Regie­rung bewusst für die zweite Tranche entschieden habe: „Darüber hinaus habe sich die Regierung bewusst für Flugzeuge aus der zweiten – weiterentwickelten – Tranche ent­schieden.“ (OTS 238)

Am 20. Mai 2003 erklärt Platter im Budgetausschuss: „Die für Österreich 2007 ange­lieferten Flugzeuge stellen dann bereits eine zweite Tranche mit weiteren technischen Verbesserungen dar.“ (OTS 245)

Am 9. September 2003 erklärte Platter (APA 170), dass Österreich vom deutschen Rechnungshofbericht über die Mängel beim Eurofighter „nicht betroffen“ sei, denn die­ser habe die erste Tranche der Jets bewertet, „Österreich werde aber Maschinen der zweiten Tranche bekommen“.

Am 1. Juli 2004 (APA 671) betonte Platter, er habe „in Richtung zweiter Tranche der Eurofighter nie Angst gehabt, dass die Beschaffung – die 18 österreichischen Maschi­nen sollen ab 2007 geliefert werden – nicht gesichert sein könnte“.

Der österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäfts­vertrag) festgestellt, dass

die Luftraumüberwachung für die nächsten 30 Jahre nur eingeschränkt möglich ist;

neben den Finanzierungskosten von 2,167 Milliarden € weitere 463 Mio € für Neben­beschaffungskosten erforderlich sind;

 


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