die jährlichen Betriebskosten nur mit
50 Mio € ausschließlich für Flugstunden berechnet wurden und
sämtliche andere Betriebskosten darin nicht enthalten sind;
enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung
vorhanden sind, darunter auch ein so genannter „Einredeverzicht“, der bei
Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzahlung ermöglicht;
die Anzahl der militärischen
Anforderungen, wie etwa, Ziele in der Nacht erkennen zu können, oder
Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte,
erheblich reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie
Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr
vorgesehen waren.
Nicht zuletzt angesichts der
wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof
die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaftet.
Ebenso wiesen die Erkenntnisse des
Rechnungshofes hinsichtlich des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von
24 Kampfflugzeugen erhebliche Mängel nach:
Musskriterien wurden in Sollkriterien
ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;
neue Entscheidungskriterien wurden ohne
nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren
einbezogen;
die Kostendarstellung im Zuge des
Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;
Akten hinsichtlich eines anders
lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren
im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;
die Beurteilung der Gegengeschäfte
erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation
zwischen den BMLV und dem BMWA;
es erfolgte keine Überprüfung der
tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs
Eurofighter.
Erhebliche Zweifel bestehen an der
Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätzlichen Einsatzfähigkeit des
ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exorbitant hohe
Lebenszykluskosten.
Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich
klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am
2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerratsentscheidungen
auf Basis von falschen beziehungsweise geschönten Preiskalkulationen herbeigeführt
hat. Ebenso haben sich die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel
hinsichtlich der Finanzierung der Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform
als nicht haltbar herausgestellt.
Nunmehr nimmt die österreichische
Bundesregierung das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht zu Lasten des
österreichischen Steuerzahlers nicht wahr.
Sämtliche Sachverhalte sind hinsichtlich
der rechtlichen und politischen Verantwortung nur durch die Einsetzung eines
parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufklärbar, dieser sollte auch die
tatsächlich entstehenden Kosten erheben und die abgeschlossenen Verträge
prüfen.“
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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.