Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 287

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die jährlichen Betriebskosten nur mit 50 Mio € ausschließlich für Flugstunden berech­net wurden und sämtliche andere Betriebskosten darin nicht enthalten sind;

enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein so ge­nannter „Einredeverzicht“, der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Ratenzah­lung ermöglicht;

die Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa, Ziele in der Nacht erkennen zu können, oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.

Nicht zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohen Risiko behaf­tet.

Ebenso wiesen die Erkenntnisse des Rechnungshofes hinsichtlich des Vergabeverfah­rens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen erhebliche Mängel nach:

Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das be­reits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

die Beurteilung der Gegengeschäfte erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen den BMLV und dem BMWA;

es erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.

Erhebliche Zweifel bestehen an der Einhaltung des Liefertermins sowie der grundsätz­lichen Einsatzfähigkeit des ausgewählten Flugzeugtyps. Dem gegenüber stehen exor­bitant hohe Lebenszykluskosten.

Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerratsentschei­dungen auf Basis von falschen beziehungsweise geschönten Preiskalkulationen her­beigeführt hat. Ebenso haben sich die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.

Nunmehr nimmt die österreichische Bundesregierung das vertraglich vereinbarte Rück­trittsrecht zu Lasten des österreichischen Steuerzahlers nicht wahr.

Sämtliche Sachverhalte sind hinsichtlich der rechtlichen und politischen Verantwortung nur durch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufklär­bar, dieser sollte auch die tatsächlich entstehenden Kosten erheben und die abge­schlossenen Verträge prüfen.“

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Präsident Dr. Andreas Khol: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.

 


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