Steuerreform
ausländische Verluste noch einfacher mit inländischen Gewinnen gegenverrechnen
und damit ihre Steuern reduzieren.
Eine Reparatur der verpatzten
Steuerreform ist daher dringend geboten.
Das letzte von der Regierung vorgelegte
Beschäftigungspaket beinhaltet zwar die Bereitstellung von zusätzlich 285 Mio.
Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 2006, allerdings kommt diese
Mittelzuteilung sehr spät, nur für ein Jahr und es werden zum Teil falsche
Maßnahmen – wie beispielsweise der Kombilohn – gefördert.
Am Beispiel Kombilohn lässt sich die
zynische Herangehensweise dieser Regierung an das Problem Arbeitslosigkeit
wieder besonders gut ablesen: Subventioniert werden schlecht bezahlte
Tätigkeiten, nach denen am freien Markt wenig Nachfrage besteht.
ArbeitgeberInnen werden durch diese Vorgangsweise in ihrem Festhalten an unterdurchschnittlicher
Bezahlung bestärkt. Das Anbieten von Niedriglohnarbeitsplätzen ist aus
sozialdemokratischer Sicht nicht förderungswürdig. Kleine und mittlere Betriebe
werden benachteiligt, weil bereits jetzt beschäftigte ArbeitnehmerInnen
gekündigt und auf Basis des Kombilohnmodells neu eingestellt werden können,
derartige Maßnahmen von größeren Betrieben auch bedenkenlos zu ihrem Vorteil
gesetzt werden und KMUs einschlägigen Studien zufolge ihre Personalstände zu
halten versuchen.
Das bisher bewährte Instrument der
Besonderen Eingliederungsbeihilfe, welche die Möglichkeit der Qualifizierung
bot, wird abgeschafft. Stattdessen werden künftig schlecht bezahlte und unter schlechten
Arbeitsbedingungen durchzuführende Tätigkeiten gefördert, die vor allem für
Jugendliche die Gefahr der beruflichen Sackgasse bedeuten.
Insgesamt kommen daher diese jüngsten
Versuche der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, reichlich
spät und setzen teilweise falsche Akzente. Die Bundesregierung bleibt
bedauerlicherweise auch weiterhin auf halbem Wege stehen, finanziert nach wie
vor nur die Arbeitslosigkeit, nicht aber bessere Rahmenbedingungen für
Wachstum und mehr Beschäftigung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
angesichts der dramatischen Situation am Arbeitsmarkt dem Nationalrat
unverzüglich Regierungsvorlagen mit folgenden Inhalten zur Beschlussfassung zu
übermitteln:
Investitionen in die Infrastruktur
Schaffung eines Infrastrukturprogramms
für die notwendige Erneuerung der bestehenden Infrastruktur und für
Investitionen in Zukunftsprojekte in den Bereichen Straße, Schiene, Bahnhöfe,
Telekommunikation und Breitbandtechnologie über die bestehenden Projekte
hinaus, ein Energie-Infrastrukturpaket und ein Althaussanierungsprogramm für
Gebäude, die vor 1975 errichtet wurden.
Reparatur der Steuerreform: Wachstum, Kaufkraft
und Beschäftigung fördern
Kurzfristige steuerliche Entlastung vor allem für BezieherInnen niedriger Einkommen und für die investierende Wirtschaft mit folgenden Maßnahmen: Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung der Kommunalsteuer von 3 auf 2 Prozent bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage; Anhebung der Negativsteuer für 1,3 Millionen EinkommensbezieherInnen von 110 auf 220 Euro (auch NiedrigpensionsbezieherInnen sollen eine Steuergutschrift erhalten); Maßnahmen zur Anhebung der Massenkaufkraft und der Reallöhne; Entlastung und Förderung von KMUs u.a. mit Stabilitäts- und