Vorschriften des jeweiligen Staates, in dem das passiert, sondern man muss sich dann am Herkunftslandprinzip orientieren, an den Vorschriften des Staates, aus dem der „Verursacher“ kommt.
Es ist ja ganz spannend, wie zum Beispiel der Generalanwalt der Europäischen Union mit dem Fall in Deutschland umgehen wird. All das sind aber nur Highlights, die da oder dort vorhanden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns geht es im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie nicht darum – ich habe es schon gesagt –, das unmöglich zu machen, aber es müssen faire Standards, faire Bedingungen in den Vordergrund gerückt werden.
Der Europäische Rat hat im März dieses Jahres festgestellt – auch im Lichte der Abstimmung über die EU-Verfassung, der Abstimmungsniederlagen in den Niederlanden und in Frankreich –: Moment, wir müssen vorsichtiger sein!
Vorgestern haben wir das auch in Straßburg gehört – auch die Frau Außenminister war dort anwesend –, nämlich: Wir wollen zuhören, der Bevölkerung auf den Mund schauen und auch danach handeln!
Ich frage Sie: Was bedeutet dieses Handeln, wenn zum Beispiel im März – Herr Bundeskanzler, Sie waren ja mit dabei – der Europäische Rat beschließt, dass angesichts der derzeitigen Debatte zur Dienstleistungsrichtlinie bewiesen ist, dass die vorliegende Fassung des Richtlinienvorschlags den Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht wird und dass daher der Europäische Rat fordert, dass im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses alle Anstrengungen unternommen werden, damit ein breiter Konsens herbeigeführt werden kann, der diesen Zielen gerecht wird? – Das war im März.
Im Juli hat der Beschäftigungsausschuss genau dieser Linie entsprochen und eine Stellungnahme abgegeben. Am 13. September war es der Wirtschaftsausschuss – wieder völlig konträr –, und aus der Kommission hört man: Warum soll man an der Richtlinie etwas ändern, wenn der Grundlagenentwurf sowieso in Ordnung ist?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann nicht das zukünftige Europa sein, für das wir alle werben, für das wir alle eintreten, dass man, weil man sich nicht der Herausforderung stellt, die Standards anzugleichen, einfach sagt: Wir machen das Herkunftslandprinzip, das wird sich schon irgendwie regeln! – Das regelt sich nicht irgendwie. Wir brauchen ähnlich wie beim Euro – da haben sich auch zwölf Staaten darauf geeinigt – Kriterien, die wir durchziehen wollen, an denen wir alle festhalten. Es kann nicht das Ziel sein, da mit Mindeststandards zu arbeiten.
Unser Ziel ist ein Ja zur Dienstleistungsfreiheit, kein Herkunftslandprinzip. Und ich frage Sie: Wer hindert uns daran, dann, wenn es Probleme mit dem Behördencharakter gibt, bei der Europäischen Union zu fordern: Machen wir in jedem Land einen „One-Stop-Shop“, wo alle Rechtsvorschriften koordiniert werden können!?
Uns geht es darum, Rechtssicherheit für die Konsumenten zu bewahren. Uns geht es darum, vor allem für die kleinbetriebliche Struktur – denken wir an die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich!; mehr als 80 Prozent haben weniger als zehn Beschäftigte –, wie die Betriebe unter solchen Wettbewerbsbedingungen dann wirklich fair arbeiten können. – Ich glaube, das ist völlig falsch.
Es geht auch darum, dass die allgemeinen Dienste ausgeschlossen werden sollen, vor allem aber müssen der Erhalt und der Ausbau des Arbeits- und Lohnrechts in den Vordergrund gerückt werden. Ich möchte nicht Fälle wie in Linz haben, wo Koreanern