Ende 2005
die Voraussetzungen dafür geschaffen sein sollten. (Abg. Verzetnitsch: Weiterblättern, Herr Bundesminister!)
Anerkennen
wir, dass wir ein gemeinsames Ziel haben und eine möglichst rasche Umsetzung
anstreben. Das Ziel ist also einheitlich und klar; lediglich der Weg dorthin
ist noch zu diskutieren. Um die Bedeutung dessen zu veranschaulichen: 70 Prozent der gesamten Wertschöpfung in
Europa sind heute Dienstleistungen – und nicht mehr Waren und Güter.
Wir
müssen auch sehen, dass es sich gerade große Unternehmungen – das sage ich
jetzt gerade im Hinblick auf die Fragestellung für diesen Teil des
Europatages – sozusagen richten können, kleinere hingegen nicht, denn
diese müssen in andere Märkte hineinarbeiten.
Dienstleistungsfreiheit
in Europa ist daher auch etwas, was mittelstandsfreundlich ist, aber natürlich auch etwas, was
konsumenten- und damit arbeitnehmerfreundlich ist, weil dadurch mehr Wettbewerb
in diesem wichtigen Bereich geschaffen wird, bessere Qualität und im Großen und
Ganzen wohl auch niedrigere Preise. Auch das kommt Konsumenten und
Arbeitnehmern zugute.
Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission hat in einem Bericht des
Jahres 2003 festgestellt, dass bisher durch die zwar schleppende, aber
doch vorangehende Vereinheitlichung des Binnenmarktes – im Wesentlichen
im Güterbereich – in zehn Jahren 2,5 Millionen Jobs geschaffen
wurden.
In einem
weiteren Kommissionsbericht heißt es, dass durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie –
wie immer diese dann ausschauen wird; wir befinden uns mitten in einer
Diskussion darüber – weitere 600 000 Jobs geschaffen werden
könnten.
Lassen Sie mich noch Folgendes sagen:
Österreich ist als Dienstleistungsland besser als der Durchschnitt; wir haben
einen Dienstleistungsüberschuss: 40 Milliarden € an Dienstleistungen
exportieren wir pro Jahr; 1,6 Milliarden € haben wir als Überschuss
in diesem Bereich. Für uns ist es daher noch wichtiger als für andere, dass in
Europa Dienstleistungsfreiheit möglichst rasch und richtig hergestellt wird. (Abg. Öllinger:
Herr Bundesminister! Das ist eine gefährliche Drohung!)
Nun zur Vorgangsweise, meine sehr verehrten
Damen und Herren. Der Vorschlag der EU-Kommission – im Übrigen auch von
grünen und sozialdemokratischen Kommissaren, einstimmig verabschiedet –
liegt seit 2004 auf dem Tisch. Das Herkunftslandprinzip ist das
Bauprinzip, und ich meine, dass man von diesem Bauprinzip nicht abrücken
sollte. Harmonisierung als eventuelle alternative Vorgangsweise
hieße doch wohl eine Verschiebung auf
den Sankt-Nimmerleins-Tag, Herr Präsident
Verzetnitsch. (Rufe bei der SPÖ: Warum?)
Jetzt
aber zu einer Reihe von „Abers“. Es ist wichtig, sozusagen dieses Dreieck anzuerkennen,
das es da gibt, und zwar ein Dreieck, bestehend aus der Dienstleistungsrichtlinie,
der Entsenderichtlinie – im Übrigen mit dem Ziellandprinzip als
Bauprinzip – und drittens der Berufsanerkennungsrichtlinie. Herr
Abgeordneter Einem, die Berufsanerkennungsrichtlinie ist gerade verabschiedet
worden und wird demnächst veröffentlicht; wiederum mit dem
Herkunftslandprinzip als Bauprinzip.
Experten
meinen überhaupt, dass die Dienstleistungsrichtlinie so, wie sie jetzt auf dem
Tisch liegt, nicht viel mehr und nicht viel weniger ist als die Übersetzung der
EuGH-Rechtsprechung. Manche dieser Missstände, die ich angesprochen habe, sind
wahrscheinlich erfolgreich beim EuGH einklagbar.
Am 4. beziehungsweise 5. Oktober wird sich das wirklich zuständige Komitee, der wirklich zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments damit beschäftigen: