Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 56

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Ende 2005 die Voraussetzungen dafür geschaffen sein sollten. (Abg. Verzetnitsch: Weiterblättern, Herr Bundesminister!)

Anerkennen wir, dass wir ein gemeinsames Ziel haben und eine möglichst rasche Umsetzung anstreben. Das Ziel ist also einheitlich und klar; lediglich der Weg dorthin ist noch zu diskutieren. Um die Bedeutung dessen zu veranschaulichen: 70 Prozent der gesamten Wertschöpfung in Europa sind heute Dienstleistungen – und nicht mehr Waren und Güter.

Wir müssen auch sehen, dass es sich gerade große Unternehmungen – das sage ich jetzt gerade im Hinblick auf die Fragestellung für diesen Teil des Europatages – sozusagen richten können, kleinere hingegen nicht, denn diese müssen in andere Märkte hineinarbeiten.

Dienstleistungsfreiheit in Europa ist daher auch etwas, was mittelstandsfreundlich ist, aber natürlich auch etwas, was konsumenten- und damit arbeitnehmerfreundlich ist, weil dadurch mehr Wettbewerb in diesem wichtigen Bereich geschaffen wird, bessere Qualität und im Großen und Ganzen wohl auch niedrigere Preise. Auch das kommt Konsumenten und Arbeitnehmern zugute.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission hat in einem Bericht des Jahres 2003 festgestellt, dass bisher durch die zwar schleppende, aber doch vor­angehende Vereinheitlichung des Binnenmarktes – im Wesentlichen im Güterbereich – in zehn Jahren 2,5 Millionen Jobs geschaffen wurden.

In einem weiteren Kommissionsbericht heißt es, dass durch die Umsetzung der Dienst­leistungsrichtlinie – wie immer diese dann ausschauen wird; wir befinden uns mitten in einer Diskussion darüber – weitere 600 000 Jobs geschaffen werden könnten.

Lassen Sie mich noch Folgendes sagen: Österreich ist als Dienstleistungsland besser als der Durchschnitt; wir haben einen Dienstleistungsüberschuss: 40 Milliarden € an Dienstleistungen exportieren wir pro Jahr; 1,6 Milliarden € haben wir als Überschuss in diesem Bereich. Für uns ist es daher noch wichtiger als für andere, dass in Europa Dienstleistungsfreiheit möglichst rasch und richtig hergestellt wird. (Abg. Öllinger: Herr Bundesminister! Das ist eine gefährliche Drohung!)

Nun zur Vorgangsweise, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Vorschlag der EU-Kommission – im Übrigen auch von grünen und sozialdemokratischen Kommis­saren, einstimmig verabschiedet – liegt seit 2004 auf dem Tisch. Das Herkunfts­landprinzip ist das Bauprinzip, und ich meine, dass man von diesem Bauprinzip nicht abrücken sollte. Harmonisierung als eventuelle alternative Vorgangsweise hieße doch wohl eine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, Herr Präsident Verzetnitsch. (Rufe bei der SPÖ: Warum?)

Jetzt aber zu einer Reihe von „Abers“. Es ist wichtig, sozusagen dieses Dreieck anzu­erkennen, das es da gibt, und zwar ein Dreieck, bestehend aus der Dienstleistungs­richtlinie, der Entsenderichtlinie – im Übrigen mit dem Ziellandprinzip als Bauprinzip – und drittens der Berufsanerkennungsrichtlinie. Herr Abgeordneter Einem, die Berufs­anerkennungsrichtlinie ist gerade verabschiedet worden und wird demnächst veröffent­licht; wiederum mit dem Herkunftslandprinzip als Bauprinzip.

Experten meinen überhaupt, dass die Dienstleistungsrichtlinie so, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, nicht viel mehr und nicht viel weniger ist als die Übersetzung der EuGH-Rechts­prechung. Manche dieser Missstände, die ich angesprochen habe, sind wahrscheinlich erfolgreich beim EuGH einklagbar.

Am 4. beziehungsweise 5. Oktober wird sich das wirklich zuständige Komitee, der wirklich zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments damit beschäftigen:


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