interner
Markt und Wettbewerb. Alles andere: gut und schön, aber dort fallen dann die
Würfel.
Wann es
zur ersten Lesung kommt, das wissen wir nicht ganz genau, das könnte sich
verschieben; dementsprechend könnte sich auch die Antwort der Kommission verschieben.
Das kann zum Ende dieses Jahres sein, das kann jedoch auch mitten in unsere
EU-Präsidentschaft fallen. Wir werden sehen. Ist auch kein Wunder, meine Damen
und Herren, denn es gibt bis dato nicht weniger als
1 000 Abänderungsanträge zu diesem Thema.
Konkret und abschließend: Was wollen wir? –
Ich glaube, dass großteils Konsens herrschen sollte, eben in Richtung
Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie, der auf dem
Tisch liegt. (Abg. Öllinger: Fürchte, ich nicht!)
Wir wollen und ich möchte Ausnahmen für den sensiblen Bereich der so genannten Daseinsvorsorge. Übersetzt vor allem für die Zuschauer an den Fernsehgeräten: für den Bereich des Gesundheits- und des Sozialwesens. In Klammern: Das hat nichts mit Daseinsvorsorge zu tun, aber auch die Glücksspiele wollen wir da ausgenommen haben.
Wir wollen zum Zweiten, dass Ausübungsvorschriften ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) Wir wollen dass dort, wo ein allgemeiner Rechtsrahmen gegeben ist – so zum Beispiel im Sozialbereich, im Umweltbereich, im Baurecht –, dieser allgemeine Rechtsrahmen, so zum Beispiel Österreichs, durch das Herkunftslandprinzip nicht unterminiert wird. – Ich gebe zu: Das ist eine einfach aufgestellte Forderung, jedoch nicht einfach umzusetzen; aber dazu ist die Kommission ja da.
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir die Sicherstellung effizienter Kontrollen durch Behördenkooperation und letztlich auch eine lückenlose Rechtsverfolgung.
Viertens brauchen wir eine klare Abgrenzung dieser drei Richtlinien, die ich als essentiell angesprochen habe, insbesondere eine klare Abgrenzung zwischen der Dienstleistungsrichtlinie und der Entsenderichtlinie, die von mir auch schon angesprochen wurde. Wie gesagt, da sind die Übergänge zurzeit noch etwas schwammig, da braucht es klare Abgrenzungen.
Damit schließe ich, auch wenn Herr
Gusenbauer das vorhin falsch berichtet hat, denn das Beispiel, das er genannt
hat, ist einfach ungesetzlich – und ungesetzliche Angebote sind in
Österreich natürlich verfolgbar. (Abg. Wattaul: Gusenbauer ist ja gar nicht
da!)
Jedenfalls: Egal, ob indonesische oder
koreanische Arbeiter in Linz oder das, was Herr Gusenbauer hier referiert hat:
Wenn in Österreich jemand unter dem Kollektivvertrag bezahlt
wird, vielleicht gar mit 1 € oder 2 € pro Stunde, so widerspricht das
nationaler Gesetzgebung (Abg. Öllinger: Ich sage Ihnen dann ein
gesetzliches Beispiel!), eben in Übersetzung der Entsenderichtlinie, und
das ist verfolgbar!
Herr Öllinger, rufen Sie nicht dazwischen! Kommen Sie mit Beispielen zu mir, und wir werden das abstellen! (Abg. Öllinger: Nein, ich sage Ihnen dann ...!) Üblicherweise haben Sie in solchen Fällen dann aber keine Beispiele. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Die Redezeit wurde bereits bekannt gegeben.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.