Anspruch der Richtlinie besteht darin, das beachtliche Potenzial des
Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung bestmöglich
auszuschöpfen.
Der Austausch von Dienstleistungen muss aber nach bestimmten Regeln
verlaufen, die sicherstellen, dass unterschiedliche Lohn- und Sozialstandards
nicht gegeneinander ausgespielt sowie Umweltstandards beibehalten werden und
der Schutz der Endverbraucher gewährleistet bleibt!
Diese Zielsetzung kann durch die Implementierung des
Herkunftslandprinzips erreicht werden. Die Anwendung dieses zentralen
Baugesetzes bedarf gleichzeitig eines Rahmens, in dem es möglich sein soll,
den Dienstleistungshandel zu dynamisieren sowie hohe österreichische Standards
aufrechtzuerhalten. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs dürfen Ausübungsvorschriften
für Dienstleistungserbringer, die den allgemeinen Rechtsrahmen betreffen (z.B.
Umwelt-, Sozial-, Bau-, und Zivilrecht) durch das Herkunftslandprinzip daher
nicht ausgehöhlt werden. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit spricht sich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich für die
Sicherstellung effizienter Kontrollmöglichkeiten durch Behördenkooperation und
die Gewährleistung einer lückenlosen Rechtsverfolgung aus. Für den sensiblen
Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere im Gesundheits- und Sozialsektor und
für Glücksspiele, hat Österreich zusammen mit anderen Mitgliedstaaten darüber
hinaus Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie reklamiert. Österreich
tritt in den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie darüber hinaus
für eine eindeutige Abgrenzung der Dienstleistungsrichtlinie von der
Entsenderichtlinie ein, um sicherzustellen, dass die Öffnung der
Dienstleistungsmärkte nicht zu Lohn- und Sozialdumping führt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in den Verhandlungen
über die Dienstleistungsrichtlinie auch weiterhin aktiv daran mitzuwirken, dass
ungerechtfertigte Barrieren im europäischen Dienstleistungshandel
systematisch beseitigt werden und Arbeitnehmer, Unternehmer sowie
Endverbraucher von der Öffnung der Dienstleistungsmärkte profitieren können.
Gleichzeitig wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, sich
dafür einzusetzen, dass österreichische Standards, vor allem im Bereich der
Daseinsvorsorge – insbesondere im Gesundheits- und Sozialsektor –
aufrechterhalten werden.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sburny. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.
12.07
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Es ist aus meiner Sicht ein wirkliches Manko, dass heute EU-Abgeordnete dieser Sitzung nicht beiwohnen können. Es wäre grundsätzlich einfach eine interessante Diskussion möglich, in der die Dinge aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden könnten, und ich finde es schade, dass die Regierungsfraktionen sich nicht aufraffen konnten, diesen Dialog mit der europäischen Ebene auch tatsächlich zu führen.