Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 69

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Anspruch der Richtlinie besteht darin, das beachtliche Potenzial des Dienstleistungs­sektors für Wachstum und Beschäftigung bestmöglich auszuschöpfen.

Der Austausch von Dienstleistungen muss aber nach bestimmten Regeln verlaufen, die sicherstellen, dass unterschiedliche Lohn- und Sozialstandards nicht gegeneinan­der ausgespielt sowie Umweltstandards beibehalten werden und der Schutz der Endverbraucher gewährleistet bleibt!

Diese Zielsetzung kann durch die Implementierung des Herkunftslandprinzips erreicht werden. Die Anwendung dieses zentralen Baugesetzes bedarf gleichzeitig eines Rah­mens, in dem es möglich sein soll, den Dienstleistungshandel zu dynamisieren sowie hohe österreichische Standards aufrechtzuerhalten. Im Sinne eines fairen Wett­bewerbs dürfen Ausübungsvorschriften für Dienstleistungserbringer, die den allge­meinen Rechtsrahmen betreffen (z.B. Umwelt-, Sozial-, Bau-, und Zivilrecht) durch das Herkunftslandprinzip daher nicht ausgehöhlt werden. Das federführende Bundes­ministerium für Wirtschaft und Arbeit spricht sich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich für die Sicherstellung effizienter Kontrollmöglichkeiten durch Behörden­kooperation und die Gewährleistung einer lückenlosen Rechtsverfolgung aus. Für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere im Gesundheits- und Sozial­sektor und für Glücksspiele, hat Österreich zusammen mit anderen Mitgliedstaaten darüber hinaus Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie reklamiert. Öster­reich tritt in den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie darüber hinaus für eine eindeutige Abgrenzung der Dienstleistungsrichtlinie von der Entsenderichtlinie ein, um sicherzustellen, dass die Öffnung der Dienstleistungsmärkte nicht zu Lohn- und Sozialdumping führt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie auch weiterhin aktiv daran mitzuwirken, dass unge­recht­fertigte Barrieren im europäischen Dienstleistungshandel systematisch beseitigt wer­den und Arbeitnehmer, Unternehmer sowie Endverbraucher von der Öffnung der Dienstleistungsmärkte profitieren können. Gleichzeitig wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, sich dafür einzusetzen, dass österreichische Standards, vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge – insbesondere im Gesundheits- und Sozialsektor – aufrechterhalten werden.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sburny. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


12.07.29

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungs­mitglieder! Hohes Haus! Es ist aus meiner Sicht ein wirkliches Manko, dass heute EU-Abgeordnete dieser Sitzung nicht beiwohnen können. Es wäre grundsätzlich einfach eine interessante Diskussion möglich, in der die Dinge aus verschiedenen Perspek­tiven betrachtet werden könnten, und ich finde es schade, dass die Regierungs­fraktionen sich nicht aufraffen konnten, diesen Dialog mit der europäischen Ebene auch tatsächlich zu führen.

 


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