Gewährleistung – noch ein Beispiel: Statt österreichischen Regelungen im Konsumentenschutz kämen ausländische Bestimmungen zur Anwendung, wenn beispielsweise auf einer Baustelle Betriebe aus unterschiedlichen EU-Ländern tätig sind. Viele – theoretisch bis zu 25 – verschiedene Rechtssysteme wären anzuwenden. Welche Vorschriften gelten bei Reklamationen, wenn der Dachdecker aus Polen, der Fliesenleger aus Tschechien und der Elektriker aus Ungarn kommt?
Geschätzter Herr Minister! Wollen Sie das
den Österreichern wirklich zumuten? Ich ersuche Sie, sich dafür einzusetzen,
dass diese Richtlinien abgeändert werden. – Danke schön. (Beifall bei
der SPÖ.)
12.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.
12.54
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren einen sehr sensiblen Bereich, zugegeben. Herr Abgeordneter Öllinger, ich kenne Sie eigentlich als einen sehr sachlich orientierten Politiker. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Nein!) Sie haben heute hier einen Debattenbeitrag geliefert, der weit davon entfernt war. Sie haben sich darin mit Meldungen eines deutschen Journals auseinander gesetzt – es sollte sich irgendwie um Erntehelfer handeln – und haben das auf österreichische Verhältnisse umgelegt. (Abg. Öllinger: Es war die „Wiener Zeitung“!) Jedenfalls ist das ein Fall, der nicht in Österreich passiert ist, jedenfalls nicht, so wie er hier dargestellt wurde. (Abg. Öllinger: Das war hier im Marchfeld!)
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in Österreich
auf jeden Fall für alle Erntehelfer der Landarbeiterkollektivvertrag gilt, dass
der selbstverständlich auch angewendet wird und dass Saisonniers in der
Landwirtschaft selbstverständlich nach den rechtlichen Bedingungen, wie sie in
Österreich herrschen, beschäftigt werden! (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Für Saisonniers und Erntehelfer gibt es Kontingente. Für sie gelten auch im sozialen Bereich selbstverständlich die gleichen Bedingungen wie für inländische Arbeiter. Es wird immer wieder eine Verschiebung auf dem Arbeitsmarkt behauptet. Nehmen Sie daher zur Kenntnis: Es gibt in diesem Bereich keinen Markt in Österreich. Es ist niemand bereit, diese Arbeiten in der Landwirtschaft als Erntehelfer oder Saisonnier zu erbringen. Wir sind sehr, sehr froh, dass uns die ausländischen Arbeiter hier entgegenkommen und dass sie bei uns arbeiten. Und sie arbeiten unter Bedingungen, wie sie selbstverständlich auch für die österreichischen Arbeiter gelten. (Beifall bei der ÖVP.)
Seit Februar 2004 – es ist dies der Zeitpunkt, da die EU-Kommission diesen Vorschlag der Dienstleistungsrichtlinie gemacht hat – wird in den Mitgliedstaaten intensivst und emotional diskutiert. Dies geschieht heute auch in diesem Hohen Haus. Es ist auch der richtige Zeitpunkt, sich mit der Dienstleistungsrichtlinie auseinander zu setzen. Es ist aber auch notwendig, neben den Risken, die bestehen, die Chancen aufzuzeigen und nicht nur Schreckensszenarien auszumalen. Diese konzentrieren sich immer darauf, dass eine Liberalisierung der Dienstleistungen auf einem sehr niedrigen Niveau stattfinden wird. So wird es nicht sein. (Abg. Öllinger: Oh doch!)
Es wird auch die Angst vor einem Lohn- und Sozialdumping geschürt. Stattdessen sollte man darangehen, diese Dienstleistungsrichtlinie so auszurichten, dass die Standards, die wir als Österreicherinnen und Österreicher im sozialen Bereich, im