Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 98

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Jahren bestehende Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aktiv, nicht zuletzt durch eine entsprechende Zusammenarbeit mit den Nachrichten­diensten unserer Partner der demokratischen Staatengemeinschaft.

Als wesentliche Ergänzung muss Österreich intensiv an der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich mitarbeiten, denn unsere innere Sicherheit wird maßgeblich von der internationalen Situation beeinflusst. Insbesondere kommt es dabei auf den Aus­tausch von Informationen und Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten an. Recht­zeitige Informationen und ein möglichst gutes Lagebild der Gesamtsituation sind entscheidend, wenn wir künftige Anschläge bestmöglich verhindern wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zudem brauchen wir auch ein besseres Zusammenwirken aller Einrichtungen auf euro­päischer Ebene, die sich mit der Terrorismusbekämpfung beschäftigen. Österreich hat schon vor den Anschlägen von Madrid entsprechende Initiativen im EU-Rahmen gesetzt, etwa ein Grundsatzpapier zur inneren Sicherheit in den EU-Rat der Justiz- und Innenminister eingebracht. Weiters tritt Österreich seit geraumer Zeit für eine umfas­sende Terrorismusprävention ein, bei der es vor allem darum gehen muss, den Ur­sachen für Radikalismus und Rekrutierung wirklich entgegenzuwirken.

Entsprechende Bemühungen der EU in all diesen Bereichen haben nach den Anschlägen von Madrid besondere Dynamik bekommen. Sie haben zum Haager Programm unter niederländischer Präsidentschaft geführt, dem neuen EU-Zukunfts­programm im Bereich Justiz und Inneres. Das hat in der letzten Zeit auch schon zu ganz konkreten Ergebnissen geführt. Es wurde der Anti-Terror-Koordinator eingesetzt, Herr de Vries. Es gibt auch eine grundlegende Neuorientierung beim Informations­austausch. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, nämlich durch die Definition des Grundsatzes der Verfügbarkeit, gemäß dem die Strafverfolgungsbehörden in einem Mitgliedstaat ab 1. Jänner 2008 die verfügbaren Informationen aus anderen Mitglied­staaten erhalten können, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen.

Ziel ist eine verbesserte Zusammenarbeit der Nachrichten- und Sicherheitsdienste, deren Befugnisse nicht nur zur Abwehr von Bedrohungen der eigenen Sicherheit, sondern auch zum Schutz der inneren Sicherheit der anderen Mitgliedstaaten genutzt werden sollen. Weiters arbeiten wir an einem gemeinsamen EU-Lagebild, zu dem das so genannte Situation Center seit Anfang dieses Jahres bereits wertvolle Beiträge leistet. Zudem ist auch noch zu sagen, dass sich derzeit bereits eine EU-Strategie zur Radikalisierung und Rekrutierung in Ausarbeitung befindet.

Im Europarat – also nicht nur in der Europäischen Union, auch im Europarat – wird unter der Leitung einer Vertreterin aus meinem Haus die Konvention zur Terroris­mus­prävention erarbeitet. Diese sieht über den EU-Bereich hinaus einerseits Strafbestim­mungen für die Rekrutierung, die Ausbildung und das Training von Terroristen vor, ebenso für das Gutheißen von terroristischen Aktivitäten. Andererseits werden die Staaten zu Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich verpflichtet. Und auch das ist ein wesentliches Ziel.

Ich darf daran erinnern, dass wir in Österreich durch das Strafgesetzbuch 2002 auch schon sehr große legistische Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt haben. Wir haben Bestimmungen im Strafrecht eingeführt, wonach terroristische Vereinigungen, terroris­tische Straftaten und Terrorismusfinanzierung nunmehr strafrechtlich verfolgt werden können. Es gibt auch prozessuale Vorschriften über einstweilige Verfügungen zur Siche­rung von Vermögenswerten sowie über die Überwachung nicht öffentlichen Verhaltens und nicht öffentlicher Äußerungen.

Wir haben schon einiges getan, aber auf Grund der Anschläge von London am 7. Juli 2005 – wir alle haben sie noch sehr gut in Erinnerung – fand schließlich am


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