Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.01
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, die Nachhilfestunde in Sachen Geschäftsordnung könnten wir dann an den Schluss der Debatte verlagern.
Kollegin Brinek! Üblicherweise zitiert man etwas, mit dem man sich identifiziert, oder um es zu widerlegen. (Abg. Steibl: Jawohl, Herr Professor!) Ich nehme an, diese Aussage hat dir gefallen. Ich stelle dazu fest: Natürlich gehen wir davon aus, dass diejenigen studieren, die tatsächlich studieren wollen. Wo liegt da der besondere Erkenntnisgewinn? Tatsache ist jedoch, dass ungefähr 2 000 bis 3 000 junge Menschen aus Österreich und anderen Ländern gerne studieren würden und auch die Berechtigung und Befähigung dazu hätten, aber nicht studieren dürfen. Das ist doch der Skandal, mit dem Sie sich als Vertreterin der Regierungsparteien beschäftigen sollten, dass es nämlich Menschen gibt, die keinen Studienplatz finden! (Abg. Riepl: Das ist eine große Misere!)
Zum Thema „Europäische Herausforderungen für die österreichische Hochschulpolitik“: Sehr aktuell geht es da sicherlich um den Zugang zu den Universitäten und auch um die Bologna-Studiengestaltung mit Bachelor, Master und Doktorat.
Lassen Sie mich dazu feststellen: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Würde des Menschen unabhängig davon, ob vor seinem Namen ein Titel steht oder nicht. Alle Menschen sind gleich viel wert. Uns geht es auch darum, dass jeder und jede sich in einem Bildungssystem frei entfalten kann, das lernen kann, was er oder sie sich wünscht. Es ist gleich, ob jemand Ärztin ist oder Krankenschwester oder Verkäuferin. Da machen wir keinen Unterschied. Es muss für alle gelten, dass sie bestmögliche Bedingungen im Schul- und Bildungssystem vorfinden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Europa fordert uns heraus. Lassen Sie mich zunächst einmal einige Grundsätze festhalten: Wir wollen einen europäischen Hochschulraum. Die Universitäten sollten grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen stehen, und zwar nicht nur den europäischen Bürgern, sondern auch darüber hinaus jungen Menschen aus Entwicklungsländern, aus allen Ländern der Welt, denn mit Universitäten, die international reüssieren wollen, ist untrennbar verbunden, dass sie auch offen sind. Das sollte ein Grundsatz sein, der für alle gilt.
Ein zweiter Grundsatz ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Aufgabe haben, und zwar jeder Mitgliedstaat für sich, für seine Bürgerinnen und Bürger ein leistungsfähiges Bildungssystem zur Verfügung zu stellen, von den Kindergärten über die Schulen, die Universitäten bis hin zur Erwachsenenbildung. Das war für uns im Verhältnis etwa zu Deutschland besonders brisant, denn es kann ja nicht angehen, dass man bei uns absolvierte Mediziner abwirbt, weil man in Deutschland zu wenig ausbildet. Wenn Sie in diesem Zusammenhang vielleicht auf die deutsche Bundesregierung verweisen wollen, dann muss ich sagen, dass das auf Versäumnisse zurückgeht, die sehr weit in der Vergangenheit liegen und für die in erster Linie die CDU/CSU die Verantwortung zu tragen hat. Arzt wird man nicht in vier oder fünf Jahren, sondern das dauert länger. Da ist schon viel früher etwas versäumt worden. Es geht aber nicht an, dass ein anderer Staat diese Aufgabe für jemand übernehmen muss.
Dritter Punkt: Es ist Sache jedes Landes, die Zugangsbedingungen zu erlassen, die es für richtig hält. Das ist eine nationale Angelegenheit. Da teilen wir durchaus die Meinung der Frau Bundesministerin. Österreich hat eine der niedrigsten Akademiker-