Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 168

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„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, rasch folgende Maßnahmen zu setzen:

1. Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für die Studienrichtungen Betriebswirt­schaft, Psychologie, Pharmazie, Publizistik und Biologie.

2. Für die Studienrichtungen Medizin und Veterinärmedizin muss das Bildungsminis­terium eine bundesweite Koordinationsfunktion ausüben und einheitliche Kriterien fest­setzen; diese müssen objektivierbar und nachvollziehbar sein.

3. Zusätzliches Geld an die Universitäten, um zusätzliche Studierende in guter Qualität“ – Frau Minister, in guter Qualität! – „ausbilden zu können.

4. Abschaffung der Studiengebühren.“

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Damit ist der Antrag eingebracht.

Ich komme zurück zum EuGH-Urteil: Frau Bundesminister, das Urteil des EuGH war nicht die Feststellung oder das Aufoktroyieren eines nunmehr in Österreich bestehen­den Missstandes, sondern es war nichts anderes als das Feststellen von Inkompetenz, weil der Gerichtshof nämlich ausdrücklich festgehalten hat, dass er eigentlich anders entscheiden hätte können und wollen, aber schlicht und einfach die Bundesregierung nichts vorgebracht hat, das ihm das ermöglicht hätte. Wortwörtlich: 

„Im vorliegenden Fall hat sich die Republik Österreich darauf beschränkt, in der mündlichen Verhandlung geltend zu machen, dass“ es Studienbewerber geben könnte, hat aber keinerlei entsprechendes Vorbringen erstattet, insbesondere Zahlen dar­gelegt.

Meine Damen und Herren! Ein solches Urteil von einem EuGH, der normalerweise sehr, sehr zurückhaltend judiziert, ist ein echtes Schandurteil! (Abg. Großruck: Bei der Getränkesteuer war er nicht zurückhaltend!) Sie können es nur so lesen, dass wir hier wirklich entweder sehenden Auges oder mit Inkompetenz – beides ist gleichermaßen arg – das Verfahren verloren haben.

Ich möchte nur ganz kurz auch zu der Frage kommen, ob Sie zuständig sind oder nicht zuständig sind, weil Sie, Frau Bundesminister, ja immer erklären, für die Universitäten nicht mehr zuständig zu sein.

Ich darf vielleicht das Universitätsgesetz 2002, §§ 45 und 49 zitieren, wo die Rechts­aufsicht ausdrücklich vorsieht:

„Die Universitäten unterliegen der Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze“ – Frau Bundesminister! – „und Verordnungen ein­schließlich der Satzung (Rechtsaufsicht).“ – Sie sind zuständig, Frau Minister!

Weiters, bei der Haftung: Für „von Organen oder Arbeitnehmerinnen oder Arbeitneh­mern der Universität oder von anderen Personen im Auftrag der Universität auf Grund dieses Bundesgesetzes“ gegebene Erklärungen ist der Bundesminister haftbar, und es gibt einen Amtshaftungsanspruch. Und mit dem müssen Sie rechnen, Frau Bundesminister! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.47

 


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