Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 169

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Jaro­lim eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald und KollegInnen betreffend offener Zugang zu den Universitäten und Abschaffung der Studiengebühren

eingebracht im Zuge der Debatte zum EU-Thema "Europäische Herausforderungen für die österreichische Hochschulpolitik"

Seit der Beschlussfassung durch die Regierungskoalition über Zugangs­beschrän­kungen an den Universitäten aufgrund des EuGH-Urteils sind die Studienanfän­gerIn­nen mit unzumutbaren Zuständen im Rahmen der Inskription konfrontiert.

Ursache für die chaotische Entwicklung ist die Weigerung des Bildungsministeriums, sich und die Universitäten auf die vorhersehbare Verurteilung durch den EuGH vor­zubereiten.

Die Universitäten sind in der Durchführung allein gelassen worden, es gibt keine klaren Anweisungen, keine Koordination, unzumutbare Härten für die StudienanfängerInnen – die Chancengleichheit wird ad absurdum geführt. Aus den aktuellsten Anmeldedaten vom 28.9.2005 geht hervor, dass sich der Andrang auf die Studienrichtungen Betriebswirtschaft, Psychologie, Pharmazie, Publizistik und Biologie in Grenzen hält – bisher stehen 380 Studierende vor einem Auswahlverfahren. Die Zugangs­beschrän­kungen in diesen Fächern sind nicht zu rechtfertigen.

Ganz besonders an den Medizin-Universitäten wird beliebig sortiert, so ist z.B. ent­weder die Qualität von „Bewerbungsschreiben“, das Datum des Poststempels, die Kontoverbindung zu einer bestimmten Bank zur Überweisung der Studiengebühren, die Mitarbeit beim Roten Kreuz oder die zynische Ablehnung aus formalen Gründen ohne Frist zur Nachbesserung bestimmend für einen Studienplatz. Für die Studien­richtungen Medizin und Veterinärmedizin, in denen Zugangsbeschränkungen vorläufig unumgänglich sind, müssen bundeseinheitliche Zulassungskriterien geschaffen wer­den. Die Zulassungsbestimmungen müssen objektivierbaren Leistungskriterien ent­sprechen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, rasch folgende Maßnahmen zu setzen:

1. Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für die Studienrichtungen Betriebs­wirtschaft, Psychologie, Pharmazie, Publizistik und Biologie.

2. Für die Studienrichtungen Medizin und Veterinärmedizin muss das Bildungs­minis­terium eine bundesweite Koordinationsfunktion ausüben und einheitliche Kriterien festsetzen; diese müssen objektivierbar und nachvollziehbar sein.

 


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