Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald und
KollegInnen betreffend offener Zugang zu den Universitäten und Abschaffung der
Studiengebühren
eingebracht im Zuge der Debatte zum EU-Thema
"Europäische Herausforderungen für die österreichische
Hochschulpolitik"
Seit der Beschlussfassung durch die
Regierungskoalition über Zugangsbeschränkungen an den Universitäten aufgrund
des EuGH-Urteils sind die StudienanfängerInnen mit unzumutbaren Zuständen im
Rahmen der Inskription konfrontiert.
Ursache für die chaotische Entwicklung ist die
Weigerung des Bildungsministeriums, sich und die Universitäten auf die
vorhersehbare Verurteilung durch den EuGH vorzubereiten.
Die Universitäten sind in der Durchführung allein
gelassen worden, es gibt keine klaren Anweisungen, keine Koordination,
unzumutbare Härten für die StudienanfängerInnen – die Chancengleichheit wird ad
absurdum geführt. Aus den aktuellsten Anmeldedaten vom 28.9.2005 geht hervor,
dass sich der Andrang auf die Studienrichtungen Betriebswirtschaft,
Psychologie, Pharmazie, Publizistik und Biologie in Grenzen hält – bisher
stehen 380 Studierende vor einem Auswahlverfahren. Die Zugangsbeschränkungen
in diesen Fächern sind nicht zu rechtfertigen.
Ganz besonders an den Medizin-Universitäten wird
beliebig sortiert, so ist z.B. entweder die Qualität von
„Bewerbungsschreiben“, das Datum des Poststempels, die Kontoverbindung zu einer
bestimmten Bank zur Überweisung der Studiengebühren, die Mitarbeit beim Roten
Kreuz oder die zynische Ablehnung aus formalen Gründen ohne Frist zur
Nachbesserung bestimmend für einen Studienplatz. Für die Studienrichtungen
Medizin und Veterinärmedizin, in denen Zugangsbeschränkungen vorläufig unumgänglich
sind, müssen bundeseinheitliche Zulassungskriterien geschaffen werden. Die Zulassungsbestimmungen
müssen objektivierbaren Leistungskriterien entsprechen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur wird aufgefordert, rasch folgende Maßnahmen zu setzen:
1. Abschaffung der Zugangsbeschränkungen für die
Studienrichtungen Betriebswirtschaft, Psychologie, Pharmazie, Publizistik und
Biologie.
2. Für die Studienrichtungen Medizin und
Veterinärmedizin muss das Bildungsministerium eine bundesweite
Koordinationsfunktion ausüben und einheitliche Kriterien festsetzen; diese
müssen objektivierbar und nachvollziehbar sein.