Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 27

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Jahr 2004 einen monatlichen Mehrlingskinderzuschlag zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 218 € für jedes weitere Kind, was sehr positiv aufgenommen worden ist. Die jährlichen Leistungen der Krankenversicherung sind für Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen auf 72,673 Millionen € gestiegen, und in den Jahren 2005 bis 2008 wird das dortige Budget noch einmal um 66,2 Millionen € erhöht werden.

Ich bin guten Mutes, dass all diese Maßnahmen nicht nur im Gesetz stehen, sondern auch nachhaltig abgesichert sind und der Familienlastenausgleichsfonds bis zum Jahr 2010 wieder ausgeglichen bilanzieren wird, sodass man ab diesem Zeitpunkt wieder neue und zusätzliche Maßnahmen im Familienbereich aus dem Familien­lasten­ausgleichsfonds in Angriff nehmen wird können.

Ich darf Sie daran erinnern, dass es einen langen Diskurs über die Zuverdienst­mög­lichkeiten in diesem Bereich gegeben hat. Auch da hat es eine deutliche Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenzen gegeben. Ab dem Jahr 2002 gab es eine Erhöhung des Mehrkinderzuschlages, und zwar von 29,1 € auf 36,4 €. Das heißt also, das wurde um mehr als ein Viertel im Jahr 2002 angehoben. Und schlussendlich hat die Erhöhung der Familienbeihilfen mit einer zusätzlichen Altersstaffelung und einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 7,3 € – die Familienbeihilfe wurde von 131 €auf 138,3 € angehoben – auch für ältere Kinder Verbesserungen gebracht.

In den Bereichen Familienhospizkarenz und Härteausgleich wurden deutliche Verbes­serungen erzielt, und ich bin der Bundesregierung dankbar dafür, dass sie in ihrer Sitzung am Dienstag dieser Woche beschlossen hat, die Grenze von 500 € deutlich nach oben, nämlich auf 700 € zu verschieben und die Dauer der Pflege von schwerst­kranken Kindern von sechs auf maximal neun Monate zu erhöhen. Ich hätte mir das seinerzeit als Sozialminister schon gewünscht, damals war die Zeit noch nicht reif dafür, die Evaluierung hat aber ergeben, dass sechs Monate zu wenig sind, dass neun Monate besser wären, und dass auch die Zuverdienstgrenzen, so wie ich es immer gewollt habe, zu erhöhen sind. Es ist gut, dass die Bundesregierung den positiven Evaluierungsbeschlüssen nunmehr gefolgt ist, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber nicht nur für die jüngere Generation haben wir etwas gemacht, sondern auch für die ältere Generation. Wir haben zunächst die Ausgleichszulagenrichtsätze für Fami­lien deutlich erhöht, und zwar von 1 000 € auf 1 056 € für Ehepaare. Weiters werden wir heute im Rahmen der Beschlussfassung der 65. ASVG-Novelle den Ausgleichs­zulagenrichtsatz für Alleinstehende auf 690 € erhöhen, weil auch in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf gegeben ist.

Ich lasse mir von niemandem aus dem Bereich der sozialdemokratischen Opposition sagen, dass das nicht ausreichend wäre. Es ist seit Einführung des Armutsberichtes in Österreich das erste Mal, dass eine Bundesregierung die Mindestpensionen über die Armutsgrenze des Armutsberichtes erhöht hat – und das ist gut so. Wozu bräuchten wir einen Armutsbericht, wenn wir nicht die Konsequenzen daraus ziehen würden. Wir dürfen die Menschen nicht in Armut verharren lassen, sondern müssen ihnen im finanziellen Bereich unter die Arme greifen, sodass sie über der Armutsgrenze leben können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Darüber hinaus erfolgte im Bereich der Pensionen eine nachhaltige Absicherung. Fast ein Drittel der PensionsbezieherInnen, die von die­sen positiven Maßnahmen betroffen sind, sind Frauen, aber das sei nur am Rande und abschließend erwähnt. Allein die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 690 € wird 155 000 Frauen in Österreich zugute kommen, und auch das ist gut so. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.12


 


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