Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 49

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10.28.31

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005, Frau Bundesminis­terin, ist gegenüber dem zur Begutachtung ausgeschickten Entwurf stark reduziert wor­den. Laut Ihren eigenen Aussagen im Ausschuss basierte der Entwurf auf der Empfehlung von Experten und Expertinnen, die sich unter anderem auch die Auswir­kungen der Pensionsreform angeschaut haben.

Es waren einige Punkte drinnen, mit denen wir uns durchaus einverstanden erklärt hätten, nämlich die Ausdehnung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung von Witwen-/Witwerpensionen auf fünf Jahre – Sie haben da Kosten von 1,2 Millionen pro Jahr in den Folgejahren angegeben –, weiters das Abstellen der Gesamtbemes­sungs­grundlage auf das Höchstausmaß der Pensionsleistung, die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten, die parallel zur Erwerbstätigkeit erworben wurden – auch da hätten 6 500 Frauen laut Ihren eigenen Aussagen profitiert –, weiters die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten für Kinder, die vor 1956 geboren wurden, immerhin auch noch 500 Fälle.

Sie hatten auch im Entwurf drinnen die Erweiterung des Schwerarbeiter-Begriffs um die Berufsfähigkeit von schwerst behinderten Personen. Dazu möchte ich schon ein paar Dinge sagen.

Sie haben und werden ja heute, nehme ich an, wieder Anträge einbringen, nämlich Ent­schließungsanträge, mit denen die Frau Bundesministerin aufgefordert wird, wieder eine Arbeitsgruppe zu installieren, um genau die Punkte, die nach der Begutachtung aus der Regierungsvorlage herausgenommen worden sind, wieder einer Arbeitsgruppe zu unterziehen. Ich glaube, Sie sollten da ehrlicher sein. Es hat keinen Sinn, die x-te Arbeitsgruppe einzurichten. Offensichtlich ist es der Frau Bundesministerin nicht gelungen, sich gegen den Finanzminister durchzusetzen, und deswegen sind diese Punkte herausgefallen. Sie sollten das den Menschen so ehrlich sagen, wie es ist.

Ein weiterer Punkt, der mir auch wichtig erscheint; Kollege Öllinger und Frau Kollegin Haidlmayr sind darauf eingegangen: die Herausnahme der PraktikantInnen aus der Vollversicherung, aus dem ASVG. Es ist eine ganz schlechte Entwicklung, die Sie da weiterverfolgen. Sie machen damit nicht nur die Versicherungszeiten lückenhafter, die Menschen werden noch weniger von den Versicherungszeiten erfasst, sondern Sie machen auch den Arbeitsmarkt noch weiter unüberprüfbar.

Kollege Neugebauer, Sie hätten sich hier nicht herstellen und so großartig reden sollen, was Sie denn alles gegen Schwarzarbeit machen! Ich bin neugierig, wie Sie sich heute beim Fremdenrechtsgesetz verhalten werden, ob Sie da zustimmen oder nicht zustimmen, weil genau das ein Punkt ist, womit Sie wieder Tür und Tor öffnen und das, was Sie hier kritisiert haben, über die Hintertür wieder zulassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch etwas dazu sagen. Sie haben sich heute so großartig damit gebrüstet, dass die Ausgleichszulage angehoben wird. Wir befürworten das auch. Sie haben aber nicht dazugesagt, dass Sie für diese Maßnahme wieder den Härteausgleichsfonds ausräumen. Wir haben bereits im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht, wir bringen ihn heute wieder ein, der sicherstellen soll, dass die Mindestpensionen auch im Jahr 2006 tatsächlich über der Armutsgrenze liegen. Er sieht vor eine rück­wirkende Erhöhung auf 675 € für heuer und eine Erhöhung um 2,5 Prozent im Jahr 2006. Das ergäbe nämlich die 691,88 €, die dann tatsächlich über der Armuts­grenze liegen würden.

Sie haben heute die Möglichkeit, diesen Abänderungsantrag anzunehmen. Sie werden auch die Möglichkeit haben, Entschließungsanträge anzunehmen, die eine tatsächliche


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