Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 52

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir Verbesserungen im Bereich der bäuer­lichen Familien gemacht haben. Bisher war es so, dass so genannte Nebentätigkeiten hauptsächlich dem männlichen Pensionsbezieher beziehungsweise dem männlichen Erhalter zugeschrieben wurden. In Zukunft ist es in Form eines Splitting möglich, diese Zeiten auch auf die Frauen zu übertragen. Und Sie wissen alle, dass gerade die Frauen in der bäuerlichen Familie sehr stark mit diesen Nebentätigkeiten, auch im gastronomischen Bereich, befasst sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch auf eine weitere wichtige Verbesserung im Sinne einer nachhaltigen Pension hinweisen, und zwar im Zusammenhang mit den verjährten Pensions­beiträgen, die bisher vor Ablauf einer Fünfjahresfrist entrichtet werden mussten. Diese Fünfjahresfrist fällt nun weg, und man kann durch diese Neuregelung nun auch verjährte Pensionsversicherungsbeiträge nachentrichten. Das ist vor allem auch für Selbständige, für kleine Selbständige, für mittlere Selbständige sehr, sehr wichtig, denn dadurch kommt es auch zu einer entsprechenden Pensionserhöhung.

Ich darf auch noch auf eine Verbesserung hinweisen, die ebenfalls noch nicht ange­sprochen wurde, aber vielleicht wird sie es noch: Wir haben bei der Erfüllung des Tätigkeitsschutzes bei Erwerbsunfähigkeit von Selbständigen auch eine Verbesserung durchgeführt, nämlich insofern, als Zeiten der Unselbständigkeit mit eingerechnet werden können. Bisher war das auch nicht möglich.

Das sind die Dinge, die besonders wichtig waren, auch aus meiner Sicht als Sozial­ministerin.

Nun zur Praktikantenversicherung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, hier wird sehr vieles immer wieder vermischt. Es geht letztendlich um einen Passus für Praktikanten, die während ihrer Ausbildung, das heißt während ihrer Schul­zeit oder während ihres Studiums, ein unentgeltliches Praktikum machen. Es geht nicht darum, dass jemand im Anschluss an die Schule, im Anschluss an das Studium ein Praktikum macht, für das er Entgelt bekommt. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist man während der Schulzeit und während des Studiums krankenversichert, als Schüler, als Student beziehungsweise auch als Partner mitversichert. (Abg. Haidlmayr: Wiedereinsteigerinnen!)

Es geht hier im Besonderen darum, eine Lösung zu finden, damit die vielen Prak­tikantinnen und Praktikanten, die gerade im berufsbildenden Bereich immer mehr diese Ausbildungen machen müssen, auch adäquate Arbeitsplätze bekommen.

Meine Damen und Herren! So ist es nicht, dass ich es mir leicht gemacht und gesagt habe, da machen wir jetzt irgendetwas. Ich habe viele Schreiben von Institutionen und von privaten Personen – die ganze Bandbreite – bekommen. Ich darf zwei, stell­vertretend für alle anderen, zitieren.

Zuerst ein Schreiben der Klassenvertreter der Fachschule für Sozialberufe II aus Friesach in Kärnten, die mir Folgendes schreiben:

Sehr geehrte Frau Sozialministerin! Alle Schüler unserer Schule sind, da sie im Berufsleben stehen, entweder selbst oder ansonsten bei ihrem Partner oder bei ihren Eltern mitversichert. Unverständlich ist für uns daher eine zusätzliche Krankenversiche­rung während des Praktikums, da bei Eintreten eventueller Anspruchsvoraussetzungen von uns auch keine doppelten Zahlungsansprüche gegenüber der Gebietskranken­kasse geltend gemacht werden können. Mit diesem Schreiben vertreten wir rund 800 Schüler, die ihre Ausbildung wegen nicht geleisteter Praktika nicht positiv abschließen können. – Zitatende.

Ich denke, hiemit ist ganz klar gesagt, was Schülerinnen und Schüler wollen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite