Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 51

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Begründung:

Die Regierung hat den Pensionistinnen und Pensionisten eine Anhebung der unter der Armutsgrenze liegenden Mindestpension für heuer auf 675 Euro versprochen. Wieder hat die Regierung ihr Versprechen gebrochen. Jetzt soll die Mindestpension erst 2006 erhöht werden. Bei der bereits geregelten Anpassung für 2006 in der Höhe von 2,5 Prozent ergäbe dies 691,88 Euro, die Regierung gibt aber nur 690 Euro. Den Ärmsten nimmt man damit schon wieder fast 2 Euro pro Monat weg.

Der Antrag sieht daher eine rückwirkende Erhöhung des Einzelrichtsatzes ab 1.1.2005 auf 678 Euro und eine Valorisierung dieses Betrages mit 1.1.2006 vor.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte.

 


10.33.12

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser vorliegenden 65. ASVG-Novelle beschließen wir heute eine Vielzahl von Verwaltungs­vereinfachungen, von Rechtsbereinigungen, aber auch, was mir als Sozialministerin sehr wichtig ist, von Verbesserungen. Sie gestatten, dass ich von jenen Verbes­serungen rede, die heute dem Parlament vorliegen.

Einige wurden von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon erwähnt, im Beson­deren die Erhöhung der Ausgleichszulage für Einzelpersonen, für Alleinstehende. Ich möchte noch einmal ganz klar sagen: Mit einer außertourlichen Erhöhung ab 1. Jänner 2006 und mit einer jährlichen Erhöhung wie bisher, ausgehend von dieser erhöhten Basis, wird in Zukunft gesichert sein, dass Ausgleichszulagenbezieher, Mindestpen­sionistinnen und Mindestpensionisten nicht mehr unter die Armutsgrenze, unter die Armutsschwelle fallen. Und ich bin sehr froh, dass auch von den Abgeordneten der Opposition das hier positiv bewertet und teilweise dem auch zugestimmt wurde.

Was ich ein bisschen vermisse, und das war im Ausschuss auch schon so, ist, dass kaum jemand von der Opposition über die Verbesserung bei der Weiterversicherung für pflegende Angehörige spricht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ein Wunsch, der auch von vielen Organisationen gekommen ist und den wir in unsere Verhandlungen mit aufgenommen haben, denn hier gab es eine Lücke, weil bisher nur Angehörige, die voll aus dem Berufsleben ausgestiegen sind, sich be­günstigt weiterversichern konnten und für die der Bund den Dienstgeberanteil weiter bezahlt hat. Jetzt haben wir diese Lücke geschlossen, denn nun gilt das auch für pflegende Angehörige, und das sind vor allem wieder die Frauen.

Frau Kollegin Haidlmayr! Sie gestatten mir schon, dass ich weiter meinen Einsatz für die Frauen dort, wo es notwendig ist, leiste, auch wenn Sie es anders sehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es waren gerade Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihren kranken Ehepartner, um Angehörige zu pflegen, und bisher diese begünstigte Weiterversicherung nicht hatten und durch die Redu­zierung auf Teilzeit natürlich auch später eine geringere Pension haben. Und das haben wir jetzt analog zu den Kindererziehungszeiten mit einer Basis von 1 350 € angehoben, und zusätzlich zur Teilzeitbeschäftigung kann man sich nun begünstigt weiterversichern und auch für die eigene Alterssicherung etwas tun. Daher ist das auch eine besondere Verbesserung für Frauen, und ich freue mich, dass wir das heute wahrscheinlich mehrheitlich beschließen können.

 


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