Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 54

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ähnliche Regelungen unterstützt, als nämlich für Praktikanten keine Praktikantenplätze zu finden waren, obwohl wir die Praktikanten und diese ihr Praktikum dringend für die Qualitätssicherung brauchen.

Daher ist dieser Schritt notwendig und auch gut, weil in der Unfallversicherung nun­mehr sogar eine Verbesserung für die Praktikanten stattfindet. Dann, wenn sie wäh­rend des Praktikums einen Unfall haben, sind sie mit den Berufstätigen gleichgestellt und nicht in der alten Praktikanten-Regelung, nach der sie lebenslang mit einem Spottgeld abgegolten worden sind. Man sollte diese Verbesserungen, die hier statt­gefunden haben, nicht gering achten.

Schütten Sie auch das Kind nicht mit dem Bade aus! Die Praktikanten sind bei ihren Familien weiterhin krankenmitversichert, daher werden sie nicht auf der Straße stehen gelassen (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr), wie Sie, Frau Kollegin Haidlmayr, das behauptet haben, sondern sie sind als Schülerinnen und Schüler, als Fachhochschüler oder als Studenten bei ihren Familien weiterhin mitversichert und werden daher auch im vollen Schutz der Krankenversicherung bleiben. (Abg. Haidlmayr: Das stimmt nicht!) Da gibt es keine Verschlechterung im Krankheitsfall.

Für jene, die bezahlte Praktika vermittelt bekommen oder die vom Arbeitsmarktservice her in Umschulungen Praktika machen, wird weiterhin wie bisher das Arbeitsmarkt­service die Leistungen übernehmen. Auch dort gibt es keine Verschlechterungen, sehr wohl aber gibt es eine Verbesserung, dass die Unfallversicherung sie nämlich nunmehr mit Werktätigen, mit im Beruf Stehenden gleichstellt und nicht die alte Regelung gilt, wonach Praktikantinnen und Praktikanten schlechter abgegolten worden sind. Auch das ist in dieser Diskussion hervorzuheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber auch hervorheben, dass mit diesem Gesetz ein langjähriger Wunsch der freiheitlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer erfüllt wird, nämlich die Anmeldung vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit. Die Umsetzung soll über ein Call Center in einem Probelauf über alle Branchen in einem Bundesland im Laufe des nächsten Jahres derart stattfinden, dass wir diese neuen Anmeldungsmodalitäten flächendeckend ab 1. Jänner 2007 in ganz Österreich nicht nur haben werden, sondern dass sie auch funktionieren werden und überprüft sind.

Wir sind gebrannte Kinder, wir haben ja im Bundesland Wien bei der Einführung der Chipkarte gesehen, dass manches nicht funktioniert hat. In größeren Bundesländern hat das nicht so klaglos funktioniert wie in kleineren. Daher halte ich es auch für vernünftig, dass hier der Weg beschritten wird, zunächst im Bundesland Burgenland flächendeckend für alle Berufe die Anmeldung vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in einem Probelauf einzuführen und aus diesem Probelauf heraus diese Regelung in monatlichen Evaluierungsschritten schlussendlich auf dem Verordnungsweg durch­zuführen.

Der ursprüngliche Vorschlag, hiebei nur die Baubranche zu berücksichtigen, weil sich dort Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt haben, ist mir immer schon untauglich erschienen, weil nicht alle, die auf einer Baustelle arbeiten, im BUAG erfasst sind. Wie wäre es dann gewesen? – Jene, die im BUAG sind, sind vorher anzumelden, und für jene, die in der gleichen Holding nicht im BUAG sind und andere Tätigkeiten auf dem Bau ausführen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen?! Die Kontrollore haben mir Recht gegeben und gesagt, dann wäre das Tohuwabohu auf den Baustellen endgültig da, dann sei die Kontrolle nur sehr schwer möglich, sehr schlecht möglich und nur mit großem bürokratischem Aufwand möglich.

Daher haben wir diesen Vorschlag der Innung und der Arbeitnehmer aus diesem Bereich nicht eins zu eins umgesetzt, sondern so, wie ich glaube, einen besseren und


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