Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 55

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tauglicheren Entwurf eingebracht. Man sollte nicht vergessen, es gibt nicht nur auf dem Bau Schwarzarbeit, sondern auch in weiten Bereichen in der Gastronomie, im Gewerbe, im Transportgewerbe und in sehr vielen anderen Bereichen. Erst dann, wenn wir flächendeckend das System für alle Berufe österreichweit umgesetzt haben, werden wir das letzte Loch zur effizienten Bekämpfung der Schwarzarbeit in Österreich zugunsten der überwiegenden Mehrheit der auf dem Arbeitsmarkt ordnungsgemäß handelnden Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen haben. – Ich bin dankbar für diese Reform. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Neugebauer.)

10.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Steibl. Wunsch­redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.49.37

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Mit diesem zu beschließenden Sozialversicherungs-Änderungs­gesetz setzen wir wieder weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Familien und Frauen. Ich möchte Kollegin Haidlmayr nur eines sagen – sie ist leider nicht da –: Ihre Wortwahl ist nicht die unsere! Ich bin mir sicher und ich weiß, dass gerade diese Bundesregierung niemanden ausbeutet, schon gar nicht Frauen aus­beutet, sondern wir machen eine Frauen- und Familienpolitik, die sich europaweit sehen lassen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem heutigen Beschluss wird auch bei der freiwilligen Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eine Maßnahme gesetzt. Hier wird wieder eine soziale Absicherung für Frauen beschlossen, mit welcher der Wert von Pflegeleistungen klar anerkannt wird.

Diese Begünstigtenversicherung steht allen Personen offen, also nicht nur den Berufs­tätigen, die in die Pflegearbeit zurückkehren, sondern auch jenen, die ihre Berufs­tätigkeit aufgeben, und auch Vollhausfrauen, die sich überwiegend der Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe 3 widmen. Die monatliche Beitragsgrundlage wird sich auf 1 350 € belaufen; das entspricht damit der Beitragsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung.

Bisher gab es ja zwei Möglichkeiten einer freiwilligen Weiterversicherung im Pflege­bereich, nämlich die Begünstigtenweiterversicherung für diejenigen, die ihren Beruf aufgeben, und auch die Selbstversicherung zur Pflege eines im Haushalt lebenden behinderten Kindes. Erst im Rahmen der Pensionsharmonisierung dieser Bundes­regierung wurde dabei eine wesentliche Verbesserung beschlossen. Bestand bisher bis zum 30. Lebensjahr des behinderten Kindes die Möglichkeit einer Selbstver­sicherung für die Pension, so wurde diese Leistung mit 1. Jänner 2005 bis zum 40. Lebensjahr des Kindes erstreckt. Ich denke, dass das eine herzeigbare Maßnahme ist.

Auch der Ausgleichszulagenrichtsatz stellt ein zentrales Instrument des sozialen Ausgleichs und der Armutsbekämpfung dar. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Allein im nächsten Jahr werden wir ihn um 4,2 Prozent, das sind 27 €, pro Monat anheben. Diese Neuerung betrifft 188 000 allein stehende Pensionisten und Pensionistinnen, 154 000 davon sind ältere Frauen.

Da hier gesagt wurde, dass wir nichts leisten, so kann ich nur sagen: Mit fordern und schlechtreden ist es nicht getan. Wir handeln! Diese Maßnahmen sind gut und richtig, und sie sind sozial gerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

10.52


 


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