Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 64

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Sozialdemokraten – das mit getragen haben. Man hat nun eine Situation beseitigt, wo man in Sozial- und Gesundheitsberufen tätig war und dort für das Praktikum praktisch nichts bezahlt bekommen hat. Ein Arbeitsunfall in der Vergangenheit hat dann dazu geführt, dass man das Ganze aufgeklärt hat.

Ich möchte in diesem Zusammenhang Folgendes bemerken: Warum haben seit 1991 die Sozialversicherungsanstalten die bestehende gesetzliche Bestimmung eigentlich nicht vollzogen? Das Interessante dabei ist, dass vor allem auch das Hanusch-Krankenhaus keine Beiträge bezahlt hat, wo man praktisch von der linken Hand in die rechte etwas gibt, da der eigene Träger die Wiener Gebietskrankenkasse ist. (Abg. Scheibner: Was sagt dazu die Frau Abgeordnete Csörgits?)

Mit der neuen Regelung sind nun die Praktikanten, die sonst nur mitversichert sind, unfallversichert. Den Praktikanten geht es in erster Linie darum, dass sie auch ihre Tätigkeit als Praktikant ausüben können. Zweitrangig ist, dass man Pensionsversiche­rungszeiten erreicht. Das ist überall dort möglich, wo man für die Praktikantentätigkeit auch ein Gehalt bekommt, sonst nicht. Diese Leute gehen aber auch in den Gesund­heitssprengeln und im Bereich der Sozialbetreuungsberufe ab.

Geschätzte Damen und Herren! Besonders erfreut bin ich darüber, dass mit dieser 65. ASVG-Novelle zwei sozialpolitische Neuerungen Platz greifen, die ich bereits als Sozialsprecher in diesem Hohen Haus immer wieder vertreten habe. Es freut mich, dass diese jetzt zur Umsetzung gelangen.

Das eine ist die Dienstnehmeranmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn. Sie stellt eine effektive Maßnahme gegen die Schwarzarbeit dar.

Die Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen am solidarischen Prinzip unseres Sozialstaates; so habe ich das immer gesehen. Unser Sozialstaat und die Leistungen an den Schwächsten unserer Mitbürger sind nur so stark, wie es eine solidarische Gesellschaft ist.

Die Leidtragenden einer organisierten Form der Schwarzarbeit sind die vielen öster­reichischen Betriebe, die unter der dadurch bedingten illegalen Wettbewerbsverzerrung leiden, aber vor allem auch all jene ehrlichen Arbeitnehmer, die mit ihren Sozial­ver­sicherungsbeiträgen das österreichische Sozialsystem aufrechterhalten und stützen. Daher muss es unser Ziel sein, die organisierte Schwarzarbeit nicht als Kavaliersdelikt zu sehen, sondern sie wirkungsvoll zu bekämpfen.

Nach der heute zu beschließenden neuen Regelung der Dienstnehmeranmeldung muss die Meldung über einen neuen Arbeitnehmer spätestens bis Dienstantritt voll­zogen sein. Ich glaube, dass das etwas ganz Wesentliches ist.

Wie wir wissen, kann etwa in der Baubranche, im Reinigungsgewerbe, aber auch in der Gastronomie die Kontrollbehörde, nämlich die KIAB, nicht so einfach tätig werden, wie sie sollte, denn dort wird bei einer Kontrolle immer wieder gesagt: Der Mitarbeiter hat heute erst den ersten Tag gearbeitet, ich melde ihn ohnehin in den nächsten Tagen an! – Bisher war es ja möglich, innerhalb von sieben Tagen anzumelden.

Wir werden ab 1. Jänner 2006 für das erste Halbjahr einen Probebetrieb starten, und zwar im Burgenland. Sie haben Recht, man hätte das Ganze auch gleich öster­reichweit flächendeckend einführen können, wir wollten aber einen Probebetrieb haben, um eben etwaigen Ungereimtheiten noch entgegenzuwirken. Dass sich dieser Probebetrieb nicht nur auf eine Branche beschränkt, hat auch Sinn, denn würde man jetzt etwa das Baugewerbe herausgreifen, so wäre eine Kontrolle dort genauso


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