Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 72

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aufhängen, sondern Sie müssen die globalen Zusammenhänge sehen, Sie müssen auch spüren, was letzten Endes bewegt wurde.

Da heute Vormittag gesagt wurde, es werde hier nur Weihrauch versprüht, sage ich Ihnen: Nein, das stimmt nicht, wir weisen auf Tatsachen hin! Ich verstehe aber nicht, warum Sie nur Gift und Galle versprühen. Wir haben so viele gute Sachen zu diskutieren, diskutieren Sie doch bitte mit! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Walch.)

Es geht darum, die Sozialpolitik nachhaltig finanzierbar zu erhalten. Nur ein paar High­lights: In der Familienpolitik ist Österreich europaweit herzeigbar. Wir haben die Familienbeihilfe und die Absetzbeträge angehoben, das Kinderbetreuungsgeld und die Hospizkarenz eingeführt – herzeigbar; ich denke, ein gutes Beispiel für Europa.

Ein weiterer Punkt ist das Pensionsgesetz, das von Ihnen so oft bejammert wird. Professor Marin – er dürfte aus Ihrer „Familie“ kommen – hat bei der Beschlussfassung gesagt: Das Pensionsgesetz hat nur einen Fehler: Es ist um Jahre zu spät gekom­men! – Das waren aber Ihre Jahre, meine Damen und Herren von der SPÖ. Sicher, wir waren mit in der Regierung, aber ich denke, es wäre höchst an der Zeit, dass Ihnen das bewusst wird und dass Sie da mitgehen.

Bei einer Reihe von Dingen haben wir unterschiedliche Betrachtungsweisen, so zum Beispiel den Arbeitsmarkt betreffend. Wir haben zu viele Arbeitslose, das wissen wir alle, und wir wollen, dass es weniger werden – das zu erreichen ist unsere Aufgabe. Nur: In den letzten 15 Jahren hat Niederösterreich 90 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, in Wien jedoch sind mehr als 20 000 verloren gegangen. Sehen Sie, das ist eben solch ein Manko, und da sollten Sie uns helfen, dass wir insgesamt besser werden.

Zur heutigen Novelle: Verlängerung der Funktionszeit im GSVG und im BSVG auf Grund der Zusammenführungsbemühungen beider Träger, Beitragszuordnung auf den Leistungserbringer im BSVG, Anhebung der Ausgleichszulage. Jetzt sage ich Ihnen vielleicht etwas, was Sie sich aufschreiben sollten: Im Jahre 2000 waren 12,75 Prozent aller Pensionsbezieher Ausgleichszulagenbezieher. Heute sind es, obwohl die Richt­sätze deutlich angehoben wurden und die Zahl der Pensionisten gestiegen ist, 11,05 Prozent. – Herzeigbar, toll, gut, aber trotzdem haben wir noch nicht ganz das Ziel erreicht.

Ich darf also, obwohl einige Dinge erledigt sind, auf einige offene Themen Bezug nehmen, die mangels solider Finanzierbarkeit nicht erledigt werden könnten.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Donabauer, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erar­beitung von weiteren sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird ersucht, in Ergänzung der im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen Entschließungen hinsichtlich der Evaluierung des Problems der Berechnung der Wit­wen/Witwerpension, der Mütter/Väter, die erheblich behinderte Kinder erzogen haben, auch die Frage der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehr-


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