für 2.000 Liter). Das bedeutet für einen Haushalt
(Einfamilienhaus), der durchschnittlich 2.000 Liter in der Heizsaison
verbraucht, finanzielle Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr von 306 Euro –
gegenüber 2003 sogar von 564 Euro!
Die Belastungspolitik dieser Regierung hat mit dem
Budgetbegleitgesetz 2003 auch die Einführung einer Kohleabgabe gebracht. Diese
bedeutet pro Kilogramm Koks oder Kohle zusätzlich zu den Preissteigerungen
einen finanziellen Mehraufwand von 0,05 Euro. Vergleicht man die Einlagerungspreise
von Koks, so zeigt sich, dass 2003 für 1.000 kg Koks 320 Euro zu
bezahlen waren und heuer 498 Euro. Das bedeutet für Personen, die mit Koks
heizen – und das sind im Regelfall nicht die begütertsten Mitmenschen –
eine zusätzliche Belastung von 178 Euro (inklusive 50 Euro !
Kohleabgabe für den Finanzminister) bei einem durchschnittlichen Verbrauch von
1.000 kg Koks je Heizsaison.
Unter Sozialminister Geppert war es möglich,
bundeseinheitlich unbürokratisch und automatisch einen Heizkostenzuschuss an
Ausgleichszulagenbezieher, Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen,
PensionsvorschussbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten usw.
auszubezahlen (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1990, BGBl Nr. 741/1990). Es
stellt sich die Frage, warum eine Leistung, die 1990 möglich war, nun unter für
die Bevölkerung viel problematischeren Bedingungen nicht möglich sein sollte.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten
Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat unverzüglich, eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit vom
Arbeitsmarktservice, der Sozialversicherung bzw. dem Bund für die Monate
Oktober 2005 bis April 2006 so rasch wie möglich unbürokratisch ein
Heizkostenzuschuss in der Höhe von 40 Euro monatlich an BezieherInnen von
Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz,
dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz
1957 sowie an alle Pensions- und RuhegenussbezieherInnen nach bundesrechtlichen
Vorschriften, die ein Haushaltseinkommen von unter 875 Euro netto bzw. bei
im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bis zum Familienausgleichszulagenrichtsatz
von 1.030 Euro im Monat haben, ausbezahlt werden kann.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
11.40
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist zwar nicht die Aufgabe der Opposition, nur zu fordern, aber es ist leider Gottes ihre Rolle. Sie fordern nur, meine Damen und Herren, und das geht auf Dauer nicht!
Ich sage Ihnen: Wir haben eine sehr gute Sozialpolitik – natürlich könnte sie jeden Tag besser werden –, aber Sie dürfen die Sozialpolitik nicht allein an einem Einzelfall