Eine Übergangsbestimmung soll ein befristetes Antragsrecht auf Anrechnung dieser Versicherungszeiten auch bei bereits zuerkannten Pensionen vorsehen.
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Frau Minister! Meine Damen und Herren! Geben Sie Ihrem sozialen Gewissen einen Stoß und stimmen Sie für die behinderten Menschen und deren Familien diesem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung ist ebenfalls ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht ebenfalls mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun
Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten
für die Erziehung erheblich behindeter Kinder als Ersatzzeiten in der
Pensionsversicherung, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1132 dB
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Kosumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
spätestens 15. November 2005 eine Regierungsvorlage zu übermitteln,
mit der Müttern oder Vätern, die für ein behindertes Kind erhöhte
Familienbeihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzlich
Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.
Eine Übergangsbestimmung soll ein befristetes
Antragsrecht auf Anrechnung dieser Versicherungszeiten auch bei bereits
zuerkannten Pensionen vorsehen.
Begründung:
Die
Möglichkeit der Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten
Kindes besteht seit 1.1.1988. Zur Zeit müssen Mütter und Väter, die derartige
Pflegeleistungen vor dem 1.1.1988 erbracht haben, pensionsrechtliche Nachteile
in Kauf nehmen.
Die
Verschlechterungen bei der Pensionsberechnung, vor allem durch das Absenken des
Steigerungsbetrages und die Ausdehnung des Bemessungszeitraumes, sind für diese
Eltern besonders spürbar. Diese Nachteile können durch die Anrechung solcher
Pflegezeiten als Ersatzzeiten ausgeglichen werden.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.46
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte ein Redaktionsversehen im