Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 75

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Eine Übergangsbestimmung soll ein befristetes Antragsrecht auf Anrechnung dieser Versicherungszeiten auch bei bereits zuerkannten Pensionen vorsehen.

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Frau Minister! Meine Damen und Herren! Geben Sie Ihrem sozialen Gewissen einen Stoß und stimmen Sie für die behinderten Menschen und deren Familien diesem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

11.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung ist ebenfalls ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behindeter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung, eingebracht im Zuge der Debatte zu 1132 dB

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 15. November 2005 eine Regierungs­vor­lage zu übermitteln, mit der Müttern oder Vätern, die für ein behindertes Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen haben, anstelle von neutralen Zeiten zusätzlich Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.

Eine Übergangsbestimmung soll ein befristetes Antragsrecht auf Anrechnung dieser Versicherungszeiten auch bei bereits zuerkannten Pensionen vorsehen.

Begründung:

Die Möglichkeit der Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes besteht seit 1.1.1988. Zur Zeit müssen Mütter und Väter, die derartige Pflegeleistungen vor dem 1.1.1988 erbracht haben, pensionsrechtliche Nachteile in Kauf nehmen.

Die Verschlechterungen bei der Pensionsberechnung, vor allem durch das Absenken des Steigerungsbetrages und die Ausdehnung des Bemessungszeitraumes, sind für diese Eltern besonders spürbar. Diese Nachteile können durch die Anrechung solcher Pflegezeiten als Ersatzzeiten ausgeglichen werden.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.46.57

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte ein Redaktionsversehen im


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