Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz durch folgenden Abänderungsantrag korrigie­ren:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Sozialausschusses 1132 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 1111 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 308 Abs. 1a in der Fassung der Z 47a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 172 Abs. 1a in der Fassung der Z 32a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 164 Abs. 1a in der Fassung der Z 28a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.

*****

Noch kurz zum Thema „Neuregelung der Anmeldefristen“: Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer arbeiten mit großem persönlichem Einsatz und haben mit Schwarz­arbeit nichts zu tun. Der Probebetrieb ist daher für die Wirtschaft, vor allem für die Kleinst- und Kleinunternehmen enorm wichtig, denn die laufende Evaluierung zeigt uns, wie diese neue Anmeldepflicht überhaupt umsetzbar und damit lebbar wird.

86 Prozent all unserer Unternehmen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter, und gerade bei diesen ist die Lohnverrechnung und damit auch die An- und Abmeldung ausgelagert.

Man muss auch beachten, dass pro Jahr derzeit etwa eine Million Menschen ihren Arbeitsplatz wechseln, das sind mehr als ein Drittel aller Beschäftigten.

Noch eine Zahl, die aufzeigt, wie viel Verwaltungsarbeit auf die Unternehmerinnen und Unternehmer zukommt: 15 Prozent aller Arbeitszugänge erscheinen gar nicht an ihrem ersten Arbeitstag.

Meine Damen und Herren! Sie sehen also: Nicht alles ist so einfach, wie es sich in einem Gesetzestext vielleicht anhört. (Abg. Öllinger: Aber jetzt erst einbringen! In letzter Sekunde einbringen!) Nach der Evaluierung werden wir sehen und die richtigen Schritte für die Zukunft setzen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt, Kolleginnen und Kollegen ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung. (Abg. Öllinger: Wo ist der Antrag?)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite